|
Wir haben eine Mietwohnung im obersten Stock eines Mehrfamilienhauses. Da es keinen Lift hat und im Veloraum kein Platz mehr ist, stellen wir unseren Kinderwagen im Hauseingang unter die Treppe. Die Nachbarn haben nichts dagegen. Der Weg wird nicht versperrt, da der Kinderwagen genau unter die Treppe passt. Aber die Verwaltung hat uns jetzt angewiesen, den Kinderwagen anderswo abzustellen. Können wir uns gegen das Verbot wehren?
|