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Ich bin einziger Angestellter einer GmbH in Solothurn, die sich vollständig in meinem Besitz befindet. Die Einkünfte der GmbH sind sehr unterschiedlich. Um Gewinnspitzen zu brechen, möchte ich mir in guten Jahren einen Bonus auszahlen. Diesen würde ich mir aber erst im darauf folgenden, möglicherweise schlechteren Jahr überweisen, um so meine persönliche Steuerlast sowie jene der Firma zu optimieren. Ist das zulässig?
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