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Als Kadermitarbeiter bin ich im überobligatorischen Bereich der Pensionskasse gut versichert – mit einer hohen Invalidenrente. Beim Ausfüllen des Fragebogens habe ich aus Angst vor unangenehmen Fragen eine Krankheit und frühere Behandlungen verschwiegen. Muss ich jetzt mit der Kündigung der überobligatorischen Leistungen rechnen?
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