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Vor zehn Tagen liess ich mir an der Haustür einen teuren Staubsauger andrehen. Nun will ich das Gerät zurückgeben, da es nichts taugt. Im Vertrag steht dazu nur: «Rücktritt gemäss Art. 40d des Obligationenrechts.» Kann ich noch vom Vertrag zurücktreten?
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