Ich habe innerhalb meines Balkons eine farbige Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt. Der Vermieter hat mich kürzlich aufgefordert, diese zu entfernen. Er meinte, Weihnachten sei nun vorbei. Es besteht aber keine schriftliche Hausordnung. Muss ich mir das gefallen lassen?
Ich arbeite im Spital und komme manchmal erst spät nach Hause. In unserer Hausordnung steht, dass Bewohner nach 22 Uhr nicht mehr duschen dürfen. Darf mir der Vermieter das wirklich verbieten?
Reibereien unter Nachbarn lassen sich oft nicht vermeiden. Ihre rechtliche Beurteilung ist kompliziert - die kantonalen Gesetze sind unterschiedlich. Eine Liste konkreter Streitfälle aus der K-Tipp-Rechtsberatung.
Wenn ich vom Spätdienst im Spital nach Hause komme, nehme ich gerne eine Dusche. Der Mieter unter mir hat sich deswegen beim Vermieter beschwert. Darf er mir das nächtliche Duschen verbieten?
Ich bin Stockwerkeigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Es stört mich, dass die Nachbarsfamilie einen Schrank ins Treppenhaus gestellt hat. Mein Nachbar behauptet, er dürfe das, weil das Reglement nichts Gegenteiliges vorsehe. Stimmt das?
Den Sommer zu Hause geniessen ist schwierig, wenn sich Nachbarn in die Quere kommen. Was tun? Die saldo-Rechtsberatung gibt Anworten auf die wichtigsten Leserfragen.
Selbst wenn ein Stockwerkeigentümer gegen alle Regeln der Hausordnung und des Zusammenlebens verstösst, kann er nur schwer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.