Die Zöllner dürfen Reisenden zwar eine Ware abnehmen, falls der Verdacht auf Fälschung vorliegt. Sie dürfen sie aber nicht zum Verzicht auf Rückgabe zwingen.
Mir wurde die Handtasche gestohlen; darin befanden sich mein Portemonnaie samt Adresse sowie der Schlüssel zu meiner Mietwohnung. Mir ist klar, dass ich diesen Schlüssel ersetzen muss.
Muss ich auch für das Auswechseln der Schlösser geradestehen?