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Ich war 2008 ein Jahr lang auf Reisen – ohne Einkommen. Der AHV konnte ich den Jahres-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige zahlen (damals 445 Franken). Der Arbeitslosenversicherung (ALV) hingegen habe ich nichts einzahlen können. Droht mir nun eine Beitragslücke, sodass ich bei einer allfälligen Arbeitslosigkeit nur ein gekürztes Taggeld erhielte?
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