In unserem Betrieb haben wir zwischen Weihnachten und Neujahr nicht gearbeitet. Diese Tage mussten wir während des Jahres vorausarbeiten. Nun war ich zwischen Weihnachten und Neujahr krank und habe die vorausgearbeitete Zeit «verpasst». Kann ich diese vorgeholten Tage später nachholen?
Ich arbeite als Putzfrau und als Kioskverkäuferin ein paar wenige Stunden pro Woche. Es sind verschiedene Arbeitgeber. Das wöchentliche Gesamtpensum übersteigt acht Stunden. Bin ich damit gegen Freizeitunfälle versichert?
Was der K-Tipp schon seit Jahren schreibt, ist jetzt auch quasi offiziell: Die Firma Möven Touristik AG wirbt mit unlauteren Gewinnspielen. Dies hat die Lauterkeitskommission entschieden.
Viele praktische Tipps, damit Sie aus dem Internet das Maximum herausholen. Und einer Anleitung für die eigene Homepage. (4. vollständig überarbeitete Auflage 2010)
Jassen, denken und tanzen: Julia Schweizer, 82, und ihre Kollegen machen das Beste gegen Demenz - sie sind aktiv. Wie stehts mit Ihnen? - Machen Sie den Test!