Wer einen neuen Job antritt, ist gesetzlich verpflichtet, alle Freizügigkeitsgelder in die neue Pensionskasse einzuzahlen. Wer das unterlässt, muss aber nicht mit Strafe rechnen. K-Geld zeigt Vor- und Nachteile dieser gängigen Praxis.
Ich habe gehört, Freizügigkeitsgelder seien jetzt bis zum Betrag von 100’000 Franken besser geschützt – und zwar zusätzlich zum bestehenden Einlegerschutz der Banken für normale Spargelder. Stimmt das?
Ich habe eine neue Stelle. Muss ich nun die ganze Freizügigkeit zur neuen Pensionskasse mitnehmen oder kann ich das Risiko verteilen, indem ich einen Teil auf ein Freizügigkeitskonto umlagere?