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Nach einem Blechschaden an meinem Auto hat die Vollkasko-Versicherung gezahlt. Danach habe ich sofort gekündigt, weil ich mit dieser Versicherung schon lange unzufrieden war. Die Gesellschaft akzeptierte meine Kündigung aber nicht als sofortige Kündigung im Schadenfall, sondern erst per Vertragsablauf: Ich hätte in meiner Kündigung das Stichwort «Kündigung im Schadenfall» nicht erwähnt. Muss ich mir das gefallen lassen?
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