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Nachdem man uns die Mietwohnung gekündigt hatte, haben wir bei der Schlichtungsbehörde erfolgreich eine Mieterstreckung für ein Jahr durchsetzen können. Unterdessen wurde die Liegenschaft verkauft. Können wir trotzdem bis zum vereinbarten Termin in der Wohnung bleiben?
Bleibt also die Erstreckung auch gegenüber dem neuen Eigentümer bestehen, falls die Liegenschaft verkauft wird?
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