Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, helfen die Ergänzungsleistungen fürs Nötigste. Doch gleiches Einkommen wird sehr ungleich besteuert. Die Behörden stört das nicht.
Meine Mutter lebt im Pflegeheim. Nebst ihrer AHV-Rente und den Ergänzungsleistungen bekommt sie seit kurzem eine Hilflosenentschädigung der AHV. Bei der Neuberechnung der Ergänzungsleistungen wurde ihr diese Hilflosenentschädigung nun als Einnahme angerechnet. Ist das korrekt?