Ein Autohändler soll 800 Franken Busse bezahlen – wegen unzulässiger Preisvergleiche in einer Anzeige. Der Mann ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und erhebt Einsprache.
Die IV spart. Doch sie tut es am falschen Ort - nämlich bei schwer Behinderten, kritisieren Fachleute. Betroffene berichten jetzt von ihrem verzweifelten Kampf um ihr Recht.
Einige Kantone verweigern Konkubinatspaaren mit Kindern die steuerlichen Ermässigungen, die verheiratete Eltern erhalten. Das widerspricht dem Bundesrecht, sagen Steuerrechtler. Sie raten, dagegen Einsprache zu erheben.