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Seit dem 1. Januar 2007 schreibt das Tierseuchengesetz vor, dass allen Hunden ein Mikrochip eingepflanzt wird. Gleichzeitig werden Halter und Tier in einer zentralen Datenbank eingetragen. Mit dieser Massnahme will man Aussetzungen verhindern und die Halter gefährlicher Hunde leichter ermitteln.
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