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Ich wurde kürzlich geschieden. Von der Pensionskasse meines Ex-Mannes erhalte ich rund 100 000 Franken. Ich würde dieses Geld gerne auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. Da ich aber erwerbstätig bin, müsse die Scheidungsabfindung zwingend an meine Pensionskasse überwiesen werden, heisst es. Stimmt das?
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