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Ich bin Motorradmechaniker und verlange in der Regel bei Reparaturen Barzahlung. Ein entsprechender Hinweis hängt auch in der Garage. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Kunde beim Abholen nicht sofort zahlen will. Kann ich in einem solchen Fall den reparierten Töff zurückbehalten, bis die Rechnung beglichen ist?
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