Ich besitze ein Einfamilienhaus, das einen Verkehrswert von etwa 900 000 Franken hat. Einer meiner drei Söhne wohnt darin. Ich möchte ihm das Haus zum Preis von 600 000 Franken verkaufen. Als Ausgleich zahlt er seinen beiden Brüdern je 200 000 Franken. Was muss ich dabei beachten?
Wer anderen viel Geld verspricht, hat in der Regel nur eines im Sinn: Sich mit fremdem Geld zu bereichern. Grosse Versprechen macht zurzeit die Aktienpower AG aus dem Kanton Zug.
Die Börsenkorrektur im Februar und März hat viele Anleger aus ihren Träumen gerissen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, seine Anlagestrategie zu überdenken.
Ich habe vor ein paar Wochen mein Testament verfasst und würde nun gerne einen meiner Söhne bitten, es aufzubewahren.
Darf ich das, obwohl mein Sohn als zukünftiger Erbe keine neutrale Person ist?