Das Bundesgericht will nicht, dass in Sozialversicherungsverfahren bei der ärztlichen Begutachtung von Patienten eine Drittperson anwesend ist. Es verneinte schon früher das Recht, einen Anwalt beizuziehen.
Viele Versicherte kommen zu kurz. Denn medizinische Gutachten fallen oft einseitig aus - im Sinne der Versicherungen, welche die Gutachter bestellen und bezahlen.