|
Wir wohnen im Kanton Luzern. Kürzlich ist mein Vater nach langer Krankheit gestorben. Er hinterlässt Schulden und ein altes Haus. Ich befürchte, dass seine Schulden grösser sind als das Vermögen, und möchte deshalb die Erbschaft ausschlagen. Einzig seinegoldene Taschenuhr werde ich als Andenken behalten. Muss mein Sohn die Erbschaft ebenfalls ausschlagen, damit er die Suppe nicht auslöffeln muss?
|