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Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Der Strom für die Nutzung der Waschmaschine war bisher im Mietzins inbegriffen. Nun hat mir die Verwaltung auf dem amtlichen Formular mitgeteilt, ich müsse den Strom fürs Waschen zahlen. Der Aufschlag wurde nicht weiter begründet. Ist dies korrekt?
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