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Wir sind kürzlich in eine grössere Wohnung umgezogen. Weil unser dreijähriger Bub die fünf Jahre alte Tapete in seinem früheren Zimmer bemalt hat, sollten wir die Malerkosten übernehmen. Muss der Vermieter dies nicht als übliche Abnützung - gleichsam alsFolge einer normalen Entwicklung eines Kindes hinnehmen?
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