Die IV soll 17 000 Rentner zurück in den Job bringen, von denen die meisten an psychischen Krankheiten leiden. Doch die Behörde ist dafür nicht gerüstet. Das zeigt eine neue Studie.
Ein 52-jähriger Schreiner arbeitete drei Monate für eine Temporärfirma. Weil er nachher kein Zeugnis erhielt, fand er keine neue Stelle. Behauptet er. Nun klagt er auf Schadenersatz.
Angestellte müssen sich nicht entscheiden, ob sie ein Arbeitszeugnis oder nur eine Arbeitsbestätigung wollen. Sie haben Anspruch auf beides. So hat das Arbeitsgericht Zürich entschieden. Das Obergericht Zürich hat den Entscheid bestätigt.
Vor knapp einem Jahr war ich wegen psychischer Probleme während vier Wochen krankgeschrieben. Meinen Arbeitgeber habe ich darüber informiert. Ich habe mich jetzt um eine neue Stelle beworben. Darf mein jetziger Chef dem potentiellen neuen Arbeitgeber über meinen damaligen psychisch bedingten Arbeitsausfall Auskunft erteilen?