Angestellte müssen sich nicht entscheiden, ob sie ein Arbeitszeugnis oder nur eine Arbeitsbestätigung wollen. Sie haben Anspruch auf beides. So hat das Arbeitsgericht Zürich entschieden. Das Obergericht Zürich hat den Entscheid bestätigt.
Vor knapp einem Jahr war ich wegen psychischer Probleme während vier Wochen krankgeschrieben. Meinen Arbeitgeber habe ich darüber informiert. Ich habe mich jetzt um eine neue Stelle beworben. Darf mein jetziger Chef dem potentiellen neuen Arbeitgeber über meinen damaligen psychisch bedingten Arbeitsausfall Auskunft erteilen?
Wegen Rückenbeschwerden war ich mehr als ein halbes Jahr lang krankgeschrieben. Nun hat mir die Baufirma gekündigt. Im Arbeitszeugnis hat der Arbeitgeber meine Krankheit erwähnt. Darf er das?
Vor kurzem war mein Temporär-Einsatz in einer Schreinerei zu Ende. Als ich vom Chef ein Arbeitszeugnis verlangte, hiess es, ich müsse mich an die Temporärfirma halten. Stimmt das?
Vor Kurzem trat ich eine neue Arbeitsstelle an. Die Probezeit beträgt drei Monate. Nach knapp zwei Monaten habe ich nun gekündigt. Meine Chefin will mir nur eine Arbeitsbestätigung ausstellen. Habe ich nicht Anspruch auf ein Zeugnis?