|
Ich arbeite seit fünf Jahren in einer Verkaufsfiliale in Bern. Nun macht der Laden dicht. Der Chef verlangt von mir, dass ich bereits im nächsten Monat am Hauptsitz in St. Gallen anfange. Das wäre neu ein Arbeitsweg von insgesamt vier Stunden pro Tag. Im Arbeitsvertrag ist Bern als Arbeitsort angegeben. Muss ich diese Weisung schlucken?
|