Ich war 2008 ein Jahr lang auf Reisen – ohne Einkommen. Der AHV konnte ich den Jahres-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige zahlen (damals 445 Franken). Der Arbeitslosenversicherung (ALV) hingegen habe ich nichts einzahlen können. Droht mir nun eine Beitragslücke, sodass ich bei einer allfälligen Arbeitslosigkeit nur ein gekürztes Taggeld erhielte?
Ich habe in einer Spedition ein 70-Prozent-Pensum und verdiene 3150 Franken pro Monat. Dank einem Nebenerwerb als Hauswart (50 Prozent) kommen 1950 Franken dazu. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Jetzt wurde mir der Hauswartjob per Ende Monat gekündigt. Ist diese Einbusse durch die Arbeitslosenversicherung gedeckt?
Ich bin 63 Jahre alt. Seit einigen Monaten beziehe ich Taggelder der Arbeitslosenversicherung, das sind rund 7000 Franken pro Monat. In eine Pensionskasse kann ich nicht mehr einzahlen. Wie kann ich bis 65 möglichst viel fürs Alter ansparen und gleichzeitig vom steuerbaren Einkommen abziehen?