Angestellte müssen sich nicht entscheiden, ob sie ein Arbeitszeugnis oder nur eine Arbeitsbestätigung wollen. Sie haben Anspruch auf beides. So hat das Arbeitsgericht Zürich entschieden. Das Obergericht Zürich hat den Entscheid bestätigt.
Das Bundesgericht musste sich mit dem Thema Arbeitszeugnis befassen und hat dabei festgehalten: - Hat ein ...
Ich habe vor einem Monat eine neue Stelle angetreten. Mein neuer Arbeitgeber möchte für seine Akten ein Arbeitszeugnis meines ...