Ich war im Aussendienst einer Versicherung tätig und habe gekündigt. Gemäss Arbeitsvertrag darf ich nun im Umkreis von 50 Kilometern vom Sitz der Firma zwei Jahre lang weder angestellt noch selbständig im Aussendienst einer Versicherung tätig sein; sonstdroht eine Konventionalstrafe von 50 000 Franken.
Ist ein solches Konkurrenzverbot zulässig?
Wer kurz vor Jahresende noch 6000 Franken übrig hat, kann diese natürlich in Weihnachtsgeschenke stecken. Lohnender ist die Investition in die 3. Säule.
Viele grosse Firmen sind nicht familienfreundlich. Das ergab eine Kassensturz-Umfrage. Dabei lohnt sich eine auf Familien ausgerichtete Personalpolitik für die Betriebe.
Angestellte sehen sich am Arbeitsplatz mit vielen Vorschriften konfrontiert. Einige Regeln leuchten ein, andere weniger - und einige sind schlicht unzulässig.
Darf der Chef Ferien verbieten? Kann man am 1. August zur Arbeit gezwungen werden? Kann ich einen Vertrag vor dem Stellenantritt kündigen? Spezial gibt Antworten auf zehn der häufigsten Fragen im Arbeitsleben.
Zwei Drittel aller Angestellten träumen von einem Ausstieg auf Zeit. Reisen, eine Weiterbildung, ein Sozialeinsatz - das wärs. Allerdings muss so ein Vorhaben gut geplant sein.
Um Beitragslücken zu vermeiden, müssen Versicherte ihr AHV-Konto kontrollieren können. Selbstverständlich zwar - aber unmöglich. Grund: Die Verwaltung klemmt.
Wer berufliche Auslagen mit der Firmen-Kreditkarte bezahlt, muss die Rechnung nicht begleichen, falls der Betrieb Konkurs macht - auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.