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Mein Mann äussert häufig Suizidgedanken. Der Amtsarzt hat ihn deshalb schon mehmals zwangsweise in die Klinik einweisen lassen. Jedes Mal musste die Ambulanz meinen Mann abholen, weil er sich so sehr wehrte. Nun weigert sich die Grundversicherung, die Ambulanzkosten zu übernehmen. Darf sie das?
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