Mein Mann (59) und ich (57) arbeiten nicht mehr. Wir waren beide selbständigerwerbend und haben ein stattliches Vermögen. Deshalb müssen wir bis zum ordentlichen Pensionsalter hohe AHV/IV/EO-Beiträge zahlen. Können wir die Beiträge irgendwie senken?
Wer Einzahlungen in die Säule 3a macht, sollte diese von den Steuern abziehen. Das gilt in Ausnahmefällen auch für Personen ohne AHV-pflichtiges Einkommen.
Der AHV geht es so gut wie noch nie. Das rechnete saldo letztes Jahr vor. Der Gewerkschaftsbund kommt jetzt zum Schluss: Die AHV ist für die nächsten 15 Jahre gesichert.
Wer die AHV-Renten kürzen will, hatte bei den Stimmbürgern bisher keine Chance. Trotzdem wird bei der AHV laufend gespart – auf Kosten der heutigen und künftigen Rentner.
«So sparen Sie Steuern», «Gesunde und schöne Zähne» und «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule». Das sind die drei neuen Ratgeber von K-Tipp, Gesundheitstipp und Saldo.