Wer im Internet auf eine Abo-Falle hereingefallen ist, muss die Rechnung nicht bezahlen. Die Rechnung ist anfechtbar, Betroffene können weitere Mahnungen ignorieren.
E-Mails mit dem Betreff «Du trinkst zu viel Alkohol» locken in eine Abo-Falle. Am besten ist, das E-Mail zu löschen. Wer mitgespielt hat, kann die Rechnung ignorieren.
Dreiste Internet-Abzocker drohen mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Computers. Auch bei diesem Fall gilt: Rechnung nicht bezahlen und anfechten.