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Ich suche für mich und meine Familie dringend eine neue Wohnung, was bei der herrschenden Wohnungsnot in der Stadt sehr schwer ist. Nun ist eine grosse, günstige Wohnung ausgeschrieben. Leider findet die Besichtigung aber nicht am Abend, sondern nur am Mittwochnachmitag während meiner Arbeitszeit statt. Der Chef erlaubt mir jedoch nicht, den Arbeitsplatz zu verlassen. Eine Wohnungsbesichtigung sei kein Grund, frei zu nehmen. Hat er recht?
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