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Wir sind per 31. Juli ausserterminlich aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Abnahme hat der Vermieter die Wohnung kontrolliert. Alles war in Ordnung; im beidseitig unterzeichneten Abnahmeprotokoll wurde nichts beanstandet. Drei Wochen später teilte uns der Vermieter brieflich mit, dass wir für einen Hick in der Badewanne aufkommen müssten, den er erst bei einer Nachkontrolle entdeckt hat.
Müssen wir die Rechnung zahlen?
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