SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Online

Jetzt Mietzinssenkung beantragen

Der Referenzzinssatz sinkt von 2,75 auf 2,5 Prozent. Das heisst: Mieter können auf tiefere Wohnkosten hoffen.

Jetzt Mietzinssenkung beantragen

Es lohnt sich, wieder einmal den Mietvertrag hervorzuholen. Darin sollte der Referenzzinssatz vermerkt sein, mit dem die Miete berechnet wird. Falls nicht, findet man den Zinssatz, der bei Vertragsabschluss gegolten hatte, unter www.mietrech.ch > Hypo-Refernzzinssatz.

Liegt der Zinssatz bei 2,75 Prozent oder höher, können Mieter mit tieferen Wohnkosten rechnen. Denn: Per 2. Dezember 2011 senkt der Bund den Referenzzinssatz von 2,75 auf 2,5 Prozent.

Die Vermieter sollten nun den Mietzins nach unten anpassen. Das tun aber nicht alle von sich aus. Mieter können die Reduktion per Einschreiben fordern (wie das geht: «So erhalten Sie eine Mietzinssenkung»; Musterbrief dazu auf www.ktipp.ch > Service > Musterbriefe).

Allerdings: Vermieter haben Argumente gegen eine Mietzinssenkung. Sie können Teuerung, Investitionen und höhere Unterhaltskosten geltend machen. Auf www.mietrecht.ch > Mietzinsanpassung können Sie ausrechnen, ob Ihnen eine Reduktion zusteht.

30. November 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


Beitrag als PDF
Jetzt Mietzinssenkung beantragen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Surfen: Tapetenwechsel Wenn Profis pfuschen «Die Concordia nervt mich»
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Verwandtes Buch
Das Mietrecht im Überblick
Das Mietrecht im Überblick
Vom Mietantritt bis zur Kündigung

Detail-Infos
Buchshop
 
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?