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Der Referenzzinssatz für Hypotheken sinkt. Neu beträgt er 2,75 Prozent. Viele Mieter können sich auf tiefere Wohnkosten freuen.
Mieter können mit einer Senkung der Wohnkosten rechnen: Das ist der Fall, wenn ihre Miete anhand eines Referenz-Zinssatzes von 3 Prozent oder höher berechnet wird. In der Regel ist der Referenz-Zinssatz im Mietvertrag vermerkt.
Der Bund hat den Referenz-Zinssatz per 2. Dezember 2010 von 3 auf 2,75 Prozent gesenkt. Nun sind die Vermieter am Zug, sie sollten die Mieten nach unten anpassen. Allerdings tun das nicht alle von sich aus. Zudem können sie Gegenforderungen wie Teuerung, Investitionen und gestiegene Unterhaltskosten geltend machen.
Senkt der Vermieter trotz Anspruch die Miete nicht, können Mieter die Reduktion mit einem Einschreiben per nächsten Kündigungstermin einfordern. Details über das Vorgehen sind im Artikel «So erhalten Sie eine Mietzinssenkung» zu finden. Einen Musterbrief steht auf www.ktipp.ch unter Service > Musterbriefe zum Ausdrucken bereit.
02. Dezember 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online
