SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Online

Neues Gesetz soll Konsumenten besser vor Abo-Fallen schützen

Der Bund will mit neuen Vorschriften SMS-Abzockern einen Strich durch die Rechnung machen.

Neues Gesetz soll Konsumenten besser vor Abo-Fallen schützen

Mit Klingeltönen oder IQ-Tests locken Internet-Abzocker Konsumenten in die Falle: Um den Klingelton herunterzuladen oder das Resultat des Tests zu erfahren, muss man seine Handynummer im Internet angeben. Das nutzen manche Anbieter solcher Dienste, um den Konsumenten ein Abonnement für unzählige, teure Werbe-SMS unterzujubeln. Doch darüber – und wie die SMS zu stoppen sind –  werden die Konsumenten nur unzulänglich oder gar nicht informiert.

Nun soll damit Schluss sein: Der Bund hat das Gesetz verschärft. Neu muss der Konsument vor der Aktivierung solcher Angebote in einem SMS folgende Informationen erhalten und bestätigen:

  • -Grundgebühr für den Dienst
  • -Preis pro SMS
  • -Wie kann der Dienst gestoppt werden?
  • -Höchstzahl SMS pro Minute
  • -Weiter muss sich in jeder SMS des Abonnements ein Hinweis befinden, wie der Dienst gestoppt werden kann.

Angaben zum Preis eines Dienstes müssen aber auch im Internet «mindestens in gleicher Schriftgrösse» wie die beworbene Nummer und «in deren unmittelbarer Nähe» zu finden sein. Das schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft in einem Informationsblatt (siehe Pdf mittlere Spalte oben). Darin sind die wichtigsten Vorschriften für Mehrwertdienste (0900-, 0800-, SMS, Festnetz) zu finden.

Tipp:

Wer in die Abo-Falle getappt ist und die oben erwähnten Informationen nicht erhalten hat, kann sich wehren. Teilen Sie dem Mobilfunkanbieter mit, dass Sie getäuscht wurden und den Betrag für die SMS nicht bezahlen. Dasselbe schreiben Sie dem Anbieter des Dienstes.

01. Juli 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


Beitrag als PDF
Neues Gesetz soll Konsumenten besser vor Abo-Fallen schützen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
Alle Umfragen

Testsieger
Testsieger
Die besten Produkte aus unseren Tests auf einen Blick.
Verwandte Artikel
Fertighauskäufer: Vorsicht vor der Mehrwertsteuer-Falle Rechnung von Euro Inkasso Solutions: Nicht bezahlen Swissallfinanz: Wettbewerbs- Gewinne, die keine sind
Aktuelle Beratungstexte
Darf mein Chef alle Spinde öffnen? Hafte ich nach dem Auszug? Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt? Alle Beratungs-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Weitere Infos
Informationsblatt Mehrwertdienste
Download pdf 504.07 KB
Aktuelle Tests
Warmluft-Stylingbürsten Fleckenmittel ­Bad­reiniger Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
10.02.2012, 09:16 | 0 AntwortenWarnliste Telefonbelästigung 10.02.2012, 08:57 | 7 AntwortenHilcom Computer Onlinehandel--) andere Geschädigte gesucht!!! 10.02.2012, 08:49 | 1 AntwortenAutoverkauf 09.02.2012, 16:31 | 11 AntwortenSVAG Schweizer Vermögensberatung seriös?