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Veranstalter werben mit Kurznachrichten für ihre Anlässe. Darin steht weder der Absender, noch wie man die Werbung los wird.
Franz Meyer (Name geändert) ist Notarzt. Das bedeutet, dass mitten in der Nacht sein Handy klingelt und er zu einem Patienten fahren muss. Seit einiger Zeit erhält er zu später Stunde Kurznachrichten von einem Zürcher Party-Veranstalter. Darin steht etwa: «Kool Clubbing im Acqua. Für die Gratisliste (gültig bis 00:00 Uhr) sende mir Vor+Nachnamen.»
Der Berner Arzt hat aber kein Interesse an Zürichs Nachtleben. Er ärgert sich nicht nur wegen seines Berufes über die Werbung. Die Nachrichten kommen von einer privaten Handy-Nummer. Ein konkreter Absender fehlt ebenso, wie ein Hinweis, wie die Werbung gestoppt werden könnte. Doch das ist nicht erlaubt: Werbe-SMS müssen einen Absender haben und kostenlos gestoppt werden können.
Tipp: In der Regel werden Werbe-SMS von Kurznummern versandt. Deren Absender können im Internet nachgeschlagen werden. Verlangen Sie vom Anbieter der SMS, ihre Handy-Nummer für Werbung zu sperren.
Auf Werbe-SMS von Privathandys sollten Sie nicht antworten. Da es sich um Abzocker handeln könnte, ist es ratsam, den Telekom-Anbieter zu kontaktieren.
03. März 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online
