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Telefonumfragen der Bundesverwaltung sind neuerdings obligatorisch. Wer nicht mitmacht, dem droht eine Busse.
Eine kleine Änderung in der «Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen» hat weit reichende Auswirkungen: Seit 1. September ist die Teilnahme an Telefonumfragen des Bundes nicht mehr freiwillig, sondern obligatorisch. «Wer sich weigert, kann gebüsst werden», bestätigt Alain Vuille vom Bundesamt für Statistik (BfS) Recherchen des K-Tipp.
Die Behörde wünscht sich möglichst genaue Zahlen für ihre Statistiken. Seit dem Fichen-Skandal bei der Bundespolizei verweigern aber jeweils über 10 Prozent der Angerufenen die Teilnahme an der Befragung. Der Bund will dem nun mit besagter Verordnung ein Ende setzen.
Das Obligatorium gilt zum ersten Mal bei der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake). Das Marktforschungsinstitut Link befragt dafür 35 000 Ausländer und Schweizer über persönliche Details wie Lohn, familiäre Verhältnisse und Arbeitspensum.
Staatsrechtler Thomas Gächter betrachtet den Umfragezwang als Eingriff «in die Privatsphäre der Betroffenen». Ein schwerer Eingriff müsste in einem Gesetz festgeschrieben werden. Denn gegen neue Gesetze könne sich das Volk mit einem Referendum wehren. Für die Sake-Umfrage hingegen genüge die Regelung in der Verordnung. Aber: «Bevor jemand bei der Befragung zum Mitmachen gezwungen wird, ist eine schriftliche Ankündigung notwendig.» Laut BfS werden alle Sake-Teilnehmer erst angeschrieben.
Im Anhang zur Verordnung sind alle Befragungen und Details dazu aufgelistet. Die Sake-Umfrage ist unter Punkt 15 und 16 zu finden.
Einen Eindruck, welche Daten der Bund bei der Sake erhebt, zeigt die Website vom BfS.
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03. September 2009 | Beat Camenzind, Redaktion Online
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