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Trotz «Stopp-Werbung»-Kleber erhielt ein Konsument das Werbemagazin der Sun-Store-Apotheken. Die Lauterkeitskommission hat das Vorgehen nun als unzulässig beurteilt.
Wer seinen Briefkasten mit dem «Stopp-Werbung»-Kleber versieht, will von Reklame verschont sein. Die Sun-Store-Apotheken sahen ihr «Sun Store for me» aber nicht als Werbung, sondern als Informationsmagazin an und verteilten es auch in Briefkästen mit dem Kleber. Ein verärgerter Konsument gelangte an die Schweizerische Lauterkeitskommission. Diese beurteilte das Vorgehen von Sun-Store als «unlautere, aggressive Werbemethode», die Apotheke darf das Magazin dem Konsumenten nicht mehr zustellen.
Die Kommission stützt sich in ihrem Urteil auf Richtlinien der Post: Eine Publikation gilt als Zeitung oder Zeitschrift, wenn sie nicht überwiegend der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen dient. Weiter muss die Publikation einen redaktionellen Anteil von mindestens 15 Prozent aufweisen.
Wer meint, sein Briefkasten werde ebenfalls mit unlauterer Werbung verstopft, kann sich an die Kommission wenden: info@lauterkeit.ch.
15. Juli 2009 | Beat Camenzind, Redaktion Online
