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Dreiste Internet-Abzocker drohen mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Computers. Auch bei diesem Fall gilt: Rechnung nicht bezahlen und anfechten.
Die Internetseite Schwimmbadspiel.de lockt vor allem junge Männer in die Falle. Das «Spiel» geht so: Zwei knapp bekleidete Frauen versprechen im Video, sich im Schwimmbecken auszuziehen. Wer sehen will, was die Unterwasserkamera dabei filmt, muss den eingeblendeten Link an möglichst viele Freunde senden. Für fünf angeklickte Links kann der Spieler eine Sequenz des Videos ansehen. Insgesamt gibt es 17 Sequenzen.
Erst muss sich der Spieler aber mit Namen und E-Mail-Adresse einloggen. Und siehe da: Nach einigen Tagen folgt per E-Mail eine Rechnung der Berliner Firma Tech Global Limited über 59 Euro. Der Hinweis auf die Kosten ist aber eher versteckt und bei der Anmeldung nicht klar ersichtlich.
Der K-Tipp rät deshalb: Bezahlen Sie die Rechnung nicht und teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie den Vertrag wegen Täuschung anfechten und die Rechnung nicht begleichen. Die Darstellung der Webseite und die Teilnahmebedingungen seien irreführend und täuschend (siehe auch Artikel «Dubiose Internetangebote»). Geben Sie der Firma aber keinesfalls Ihre Adresse bekannt. So können Sie auch nicht betrieben werden.
Das gilt auch, wenn die Tech Global Limited in ihren Mahnungen mit drastischen Massnahmen droht. Sie behauptet, mit Hilfe der Staatsanwaltschaft an «die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten» zu kommen. Und: mit einer «Hausdurchung und Beschlagnahme» des Computers könne die Anmeldung zum Spiel bewiesen werden. Lassen Sie sich von den Drohungen nicht beeindrucken.
16. April 2009 | Beat Camenzind, Redaktion Online
