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Eine Putzfrau oder eine Hilfe für den ganzen Haushalt? Die Suche nach einer geeigneten Person ist nicht immer einfach: Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Die wichtigsten Fragen lauten: Wann und was soll in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gereingt werden? Und sind weitere Aufgaben zu erledigen wie Wäsche, Bügeln, Einkaufen, Blumengiessen oder Füttern von Haustieren?
Wer eine Putzfrau benötigt und in Kleinanzeigen von Zeitungen nicht fündig geworden ist, kann auch im Internet nach Putzfrauen-Vermittlungen suchen.
Der Vorteil mit einer Putzfrauenvermittlung: Firmen wie putzfrau.ch und putzfrauenvermittlung.ch nehmen Ihnen die gesamte Administration ab. Zugesichert wird auch: Wer mit seiner Arbeitskraft nicht zufrieden ist, erhält eine neue Person zugewiesen.
Fällt die Putzfrau krankheitshalber aus, wird für Ersatz gesorgt. Auch unregelmässige Einsätze, also beispielsweise für einen einmaligen Frühjahrsputz, sind bei den meisten Vermittlungstellen möglich.
Der Nachteil solcher Vermittlungsfirmen: Die Kosten steigen deutlich an. Üblich sind hier Stundentarife zwischen Fr. 30.- und 40.-, die Putzfrau erhält davon rund Fr. 25.-. Wenn Sie sich für eine Vermittlung entscheiden, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Offerten einholen. Wichtig: Die Vertragsbedingungen genau durchlesen.
Wenn Sie eine Arbeitshilfe gefunden haben: Gehen Sie mit dieser Ihre Wohnung Raum für Raum durch und erklären Sie im Detail, was alles wie erledigt werden sollte. Definieren Sie dabei den zu erwartenden Zeitaufwand.
Materialien: Im Normalfall stellt der Auftraggeber saubere Reinigungstücher - und Reinigungsmittel zur Verfügung. Nur vereinzelt bringen Putzfrauen ihr eigenes Spezial-Reinigungsmaterial mit.
Referenzen: Lassen Sie sich Referenzen geben und setzen sich mit den entsprechenden Personen in Kontakt.
Lohn: Üblich ist ein Stundenlohn zwischen Fr. 20.- und 30.-. Die Hin- und Rückfahrt ist üblicherweise im Stundenlohn enthalten.
Vorsicht: Berechnen Sie beim Lohn auch die sozialen Abgaben. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Brutto-Stundenlohn von 25 Franken fallen drei Franken für die Sozialversicherungen plus Fr. 1.25 für die Quellensteuer an. Dies müssen Sie jedoch nicht alleine übernehmen: Den AHV-Arbeitnehmeranteil (6,05 % bzw. 1.50) sowie 1.25 für die Quellensteuer können Sie der Putzfrau vom Lohn abziehen. Ihr bleibt somit Fr. 22.25 und Sie zahlen einen Stundenansatz von Fr. 26.50. Nähere Infos dazu erhalten Sie mit dem K-Tipp-Artikel sowie auf der Website des Bundes. Ein Mustervertrag findet sich auf dieser Website.
28. Januar 2008 | Philipp Schwarz
