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Spenden – aber den richtigen

So finden Sie heraus, ob ein Hilfswerk seriös ist und die Spenden zweckgebunden einsetzt.

Spenden –  aber den richtigen

Ob für Hilfsorganisationen, Umwelt-, Tierschutz oder für kulturelle Anliegen: In der Vorweihnachtszeit machen besonders viele Organisationen auf ihre Anliegen aufmerksam und hoffen auf eine Spende. Ist einem das Hilfswerk nicht bekannt, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden.

  • Gütesiegel: Ein wichtiges Indiz, ob eine Organisation in der Schweiz seriös arbeitet, ist das Gütesiegel Zewo. Die von der Zewo zertifizierten Hilfswerke müssen unter anderem Bilanzen und Tätigkeitsberichte offen legen. Es gibt aber auch seriöse Hilfswerke ohne Zewo-Gütesiegel.
  • Ruhig Blut bewahren: Organisationen werben oft mit Fotos von geschundenen Menschen und Tieren. Das heisst aber noch lange nicht, dass die Spenden für den versprochenen Zweck verwendet werden.
  • Sich nicht überreden lassen: Klingelt es an der Wohnungstür oder wird man auf der Strasse auf eine Spende angesprochen, sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Spenden bleiben eine freiwillige Angelegenheit.
  • Infos verlangen: Wer eine Organisation nicht kennt, sollte seine Spende nicht einfach in eine Spenderdose werfen. Erkundigen Sie sich stattdessen nach einem Geschäftsbericht oder anderen Informationen.
  • Website genügt nicht: Eine professionelle Website lässt sich mit wenig Aufwand realisieren. Auch hier gilt es hinter die Fassade zu schauen und gegebenenfalls auf dem Postweg ergänzende Angaben zu bestellen.
  • Zahlungsvarianten: Wer nicht irgendwann in ein Räderwerk von Adresssammlern geraten will, sollte seine Einzahlung nicht per E-Banking oder mittels einem Zahlungsauftrag erledigen. Es empfiehlt sich die klassische Einzahlung per Einzahlungsschein am Postschalter. Die Absenderadresse muss nicht zwingend stimmen.
  • Sich selbst belohnen: Wer grössere Beiträge an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz leistet, kann diese Ausgaben in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Grössere Zahlungen müssen allerdings belegt sein.

 

04. Dezember 2007 | Philipp Schwarz


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