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stweg-zh | 10.12.2011, 16:51

Rechenschaftspflicht der Immobilienverwaltung

 

Der HEV Zürich hatte die Verwaltung der Liegenschaft für die Stockwerkeigentümergemeinschaft wahrgenommen. Entgegen der Standesregeln des SVIT wurden alle Zahlungsein- und -ausgänge über ein HEV-eigenes, nicht pro Verwaltungsmandat abgegrenztes Konto geführt. Nachdem das Verwaltungsmandat aufgelöst wurde, verlangte der Eigentümerausschuss Herausgabe aller Akten zwecks Revision. Insbesondere der Verbleib von CHF 40'000 eines "Liquiditätsfonds" ist ungeklärt. Trotz anwaltlicher Unterstützung verweigert der HEV Zürich die Herausgabe der Akten (entgegen Pflicht gemäss OR und SVIT Standesregeln). Wer hat ähnliche Erfahrungen und eine erfolgsversprechenden Lösungsansatz (ausser einer Klage vor Bezirksgericht)? Danke für Unterstützung.

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