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Entschlossen | 31.01.2012, 13:48

Wibex Treuhand GmbH - Auf und davon - ??? flucht vor Pfändungsvollstreckung ?

 

Zum vergangenen Weihnachtsfest überraschte mich meine Rechtsanwältin Uta Wießner mit einem zu meinen Gunsten erlassenem Versäumnisurteil des LG Wuppertal AZ : 17 O 237/ 11, durch das meine Darlehensforderung gegen die Wibex GmbH in Höhe von 37.500.-€ zzgl. Kosten, Zinsen und Gebühren vollstreckbar tituliert wurde. Soeben erfahre ich nun von der zuständigen Gerichtsvollzieherin, dass der erteilte Vollstreckungsauftrag nicht durchgeführt werden könne, da die Schuldnerin an der bisherigen Anschrift nicht mehr anzutreffen, aber im Handelsregister des AG Düsseldorf ( noch ? ) registriert sei. Recherchen im Internet haben zu der Vermutung geführt, dass die Wibex die zurückliegenden Feiertage zwischen den Jahren wohl dazu genutzt haben muss, klamm heimlich, in einer Nacht- und Nebelaktion das Düsseldorfer “Hauptquartier “ in der Cecilienallee 79 zu räumen, um dem Vernehmen nach, in die Zweigerstraße 45 nach Essen umzuziehen. Ein Essener Freund berichtet mir nun, dass an der vorstehenden Anschrift kein Hinweis ( Tür- und/oder Klingelschild ) auf ein / das Wibex Büro zu finden sei. Auf der Wibex Homepage ist bis heute auch noch alles beim Alten geblieben. Sind die nur vor drohenden Pfändungen geflohen, oder warum verstecken die sich ? Glauben die denn ernstlich, Millionen Schulden einfach so abschütteln und sich in Luft auflösen zu können ? Haben bereits noch mehrere Investoren gleiche, oder ähnliche Erfahrungen machen müssen ? Bevor ich Insolvenzantrag stelle, hat mir die Anwältin, aus Kostengründen, geraten, mich mit möglichst vielen weiteren Antragsberechtigten bzw. deren Anwälten zusammenzuschließen. Wer verfügt noch über titulierte, vollstreckbare Ansprüche gegen die Wibex und will jetzt endlich auch sein Geld, oder einen Ansprechpartner ( Insolvenzverwalter )sehen, der keine Märchen mehr erzählt, sondern die Dinge beim Namen nennt.? Wer ist es genauso leid, ständig mit neuen Ausreden hingehalten, vertröstet und vertagt zu werden ? Wer lässt sich auch nicht mehr von deren eigener Insolvenzandrohung beeindrucken, sondern dreht mit mir zusammen den Spieß um ? Frau RAin Wießner, die für antragsberechtigte Investoren, oder deren Verfahrensbevollmächtigte unter der Rufnummer 037754-32533, oder per Fax unter 037754-33235 erreichbar ist, erteilt gern weitere Auskünfte. Also, wer ist genau so entschlossen und macht da noch mit ?

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Antworten (15)

 
  • Entschlossen | 18.05.2012, 14:56

    Nicht erstaunlich, schlicht absurd !!!

    Die großartigen Verdienste, die sich Frau RAin Wießner
    in Zwönitz in Wibex-Angelegenheiten erworben hat, hier
    herabwürdigen zu wollen, zeugt entweder von Unverstand, absoluter
    Unkenntnis, oder einer Wibex- Zugehörigkeit. Immerhin hat es
    diese couragierte Anwältin zu einem ehrenvollen Titel gebracht :
    “Angstgegnerin der Wibex “. Sie hat es engagiert mit Hilfe
    ordentlicher Gerichte sehr erfolgreich unternommen,den Wibex-
    Protagonisten die Grenzen aufzuzeigen, die geltendes Recht selbst
    denen setzt, die es gewohnt waren,dieses nicht nur zu missachten,
    sondern geradezu mit Füßen zu treten. Ihrer Arbeit und der
    Öffentlichkeitsbegleitung ihrer Mandanten, ist es zu verdanken,
    dass nicht noch mehr Investoren auf die teuflische Wibex- Masche
    reingefallen und dadurch vor Verlusten verschont geblieben sind.
    Welche Maßstäben sollen denn hier angelegt werden ? Die
    Wibex-Protagonisten dürfen sich mit denkbar unlauteren Mitteln
    und Methoden Millionen in die Tasche stecken und die Anwaltschaft
    kehrt dann den angerichteten Scherbenhaufen für Gottes Lohn
    zusammen ? Wahrlich, beredter Ausdruck eines Wibex-Philosophen. Sicher
    wären alle Investoren besser beraten gewesen v o r einem
    Wibex-Engagement anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, dann hätte,
    allein schon der Grundschuldausstattungen ( entweder nicht
    fällig, oder nicht nach § 800 ZPO vollstreckbar ) wegen, das
    Wibex-Modell nicht so eine verheerende Größenordnung
    annehmen können. Allein die Grundschulden erzwingen schon die
    Einschaltung eines Anwalts, will/muss man diese verwerten, was ja
    jetzt der Fall sein wird. Bei ordentlichen Verfahren bzw.
    Prozessgegnern zahlt ja bekanntlich die unterliegende Partei die
    Verfahrenskosten, aber was war/ist bei der Wibex schon ordentlich ?
    Höchstens der Fuhrpark. Harald65, Sie hätten es anders
    formulieren müssen. Da leiht sich die Wibex von einer
    Hundertschaft gutgläubiger Investoren einen zweistelligen
    Millionenbetrag und nur weil diese habsüchtigen Geldgeber nun auf
    Rückzahlung ihrer Darlehn bestehen, muss die arme Wibex jetzt die
    Insolvenz erleiden. Ein geradezu Mitleid erregender Vorgang. Nein,
    Harald65, auch wenn es Ihnen nicht passen sollte, so schreiben wir die
    Geschichte nicht. Frau Wießner macht einen TOP JOP und den
    hoffentlich noch so lange, bis sämtliche Konsequenzen gezogen
    sind, die solche Machenschaften a la Wibex nach sich ziehen (
    sollten/müssen) . Hier noch ein Hinweis an Affektus : die
    Höchststrafe des § 263 StGB beträgt bei
    bandenmäßiger Begehung 10 Jahre Gefängnis!!!

  • affectus | 17.05.2012, 16:21

    Spielarten des Betrugs

    § 263 StGB: Betrug Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten
    einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
    Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch
    Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
    wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.(…) § 264a StGB: Kapitalanlagebetrug Wer im
    Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von
    Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens
    gewähren sollen, oder dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile
    zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder
    Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der
    für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung
    erheblichen Umstände gegenüber einem größeren
    Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder
    nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
    drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(…) § 266 StGB:
    Untreue Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder
    Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes
    Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten,
    missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags,
    Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende
    Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und
    dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat,
    Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
    oder mit Geldstrafe bestraft.


    Am 7.5.2012 wurde das Insolvenzverfahren (165 IN 51/12) über
    das Vermögen der Fa. Wibex, GF Jörg Freytag, durch das
    Amtsgericht Essen eröffnet. Die Verbindlichkeiten der Wibex haben
    einen deutlich zweistelligen Millionenbetrag erreicht, als
    Vermögenssubstanz verfügt sie ausschließlich über
    eine Reihe von Eigentumswohnungen, auf die in der Regel Grundschulden
    in drei- bis vierfacher Höhe des Wohnraum-Wertes abgetreten
    wurden. Dieses Firmenvermögen wird also nicht ausreichen, um die
    rechtmäßigen Ansprüche der Gläubiger auch nur
    annähernd zu befriedigen. Durch das Zusammentragen von
    Informationen vieler geschädigter Investoren zur Vorgehensweise
    der Wibex liegt der Schluss nahe, dass die Ausgabe der partiarischen
    Darlehn von Anfang an nur dem Ziel diente sich einen rechtswidrigen
    Vermögensvorteil gem. § 263 StGB zu verschaffen. Wie
    gewissenlos und planmäßig diese Taktik verfolgt wurde
    belegen aufeinander folgende Darlehnseinwerbungen bei Investoren, die
    ihre Vermögensanlage gegenüber Mitarbeitern der Wibex als
    Zwischeninvestment dargelegt haben, das letztlich für
    existenziell bedeutsame Verwendungszwecke benötigt wird. Selbst
    davor, bereits geprellte Anleger durch eine Grundschuld-Rangaufwertung
    erneut zu schädigen scheuten die Wibex-Verantwortlichen nicht
    zurück. Natürlich ist das Anlagevermögen der Investoren
    nicht vernichtet, es befindet sich halt nur in der
    Verfügungsgewalt von Wibex-nahestehenden Personen und
    Unternehmen. Mehr als vier Jahre hat es gedauert, sich dieses Geld
    rechtswidrig anzueignen; also werden die Verantwortlichen, genauso
    rechtswidrig, alles daransetzen nicht für diesen Millionenbetrug
    zur Rechenschaft gezogen zu werden und Schadensersatz leisten zu
    müssen. Um so wichtiger ist es jetzt zur Unterstützung der
    Staatsanwaltschaft weiterhin Informationen über das Vorgehen der
    Wibex bei der Darlehnswerbung, den beteiligten Personen, freien
    Mitarbeitern, den Gesellschaftern der Wibex und anderen
    Verantwortlichen zusammenzutragen. Viele Gläubiger werden bereits
    anwaltlich vertreten; nach meinem Wissensstand verfügt RAin Uta
    Wießner in Zwönitz auf Grund ihrer hohen Fallzahl bereits
    über fundierte Kenntnisse der Zusammenhänge im Fall Wibex,
    bereichert auch durch Informationsquellen, die nur zugelassenen
    Anwälten zugänglich sind. Eine Strafanzeige nimmt aber auch
    jede Polizeidienststelle entgegen.

  • Harald65 | 10.05.2012, 12:24

    Erstaulich !!!!

    The never ending Story...... Aber was mich viel mehr interessiert,
    ist doch die Geschichte, dass eine angeblich soooo gute Anwälting
    wie es Frau Wießner zu sein schien, auf die Idee kommt
    Vertrauliche Mandanten Informationen an dritte herauszugeben wie es
    doch (Entschlossen) in seinem Bertrag darstellt ???????? Das die Firma
    Wibex keine Seriöses Unternehmen ist und war steht außer
    frage und hat so manchen um viel Geld gebracht das ist auch klar aber
    wenn ich das so sehe, versuchen sowohl Frau Wießner als auch
    diverse andere (Unternehmer) aus dem Leid der Geschädigten auch
    noch Kapital zu ziehen ist das denn Seriös ??????...Ich denke
    nicht... Aber wie man schon hier richtigerweise geschrieben hat
    (Schlimmer geht´s immer !!!!

  • Entschlossen | 08.05.2012, 17:38

    Schlimmer geht`s immer !!!

    Anerkennung und Respekt vor dieser emotionsfreien Zusammenfassung
    einer unseligen Historie, zu deren Vervollständigung es noch
    einiger Ergänzungen und Klarstellungen bedarf. Wie ein
    früherer Mitarbeiter der Wibex gegenüber meiner
    Anwältin, sehr glaubhaft versicherte, soll die von dem bereits
    benannten Dietmar B. aus Wuppertal beherrschte Fa. Wibex im Jahr 2004
    schon einmal vor dem Abgrund gestanden haben, vor dem er mit seinem
    “ Anlegermodell“ die Gesellschaft bewahren wollte und s.o.
    bis heute ja auch hat. Das angeblich abwickelte Volumen von 500 Mio.
    ( egal ob noch DM, oder schon Euro) kann aber wohl getrost in das
    Reich der Fabeln und Märchen verwiesen werden. Von dieser
    Größenordnung träumt selbst der Dietmar B. noch nicht
    einmal mehr nachts. Wie gezielt Anlegerbenachteiligung praktiziert
    wurde, ist offenbar, bis heute, den meisten Geldgebern immer noch
    nicht in das volle Bewusstsein gerückt.. Die vermeintlichen
    Grundschuldsicherheiten verdienen, selbst erststellig, nur sehr
    eingeschränkt diese Bezeichnung, da selbige oftmals mit
    Ausstattungsmängeln behaftet sind. Die meisten der abgetretenen
    Grundschulden sind entweder nicht fällig, oder es gebricht ihnen
    an der Vollstreckbarkeit nach § 800 ZPO, mit der Folge, dass
    diese erst n a c h einer erfolgreichen Zivilklage auf Duldung der
    Zwangsvollstreckung Wirksamkeit entfalten können. Da die Wibex in
    einer Vielzahl von Fällen gegen landgerichtliche Urteile Berufung
    eingelegt hat, sind manche Prozesse bis heute nicht rechtskräftig
    entschieden und die Grundschulden daher auch ( noch ) nicht
    verwertbar. Die Grundschulden schützen die Investoren
    ausschließlich vor Eigentumsveränderungen ( Weiterverkauf
    o.ä. ) Keine Bank dieser Welt hätte auf solche “
    Sicherheiten “ Geld ausgezahlt. Es handelt sich mithin quasi um
    Sicherheiten mit eingebautem Anwaltszwang. !Auch die in 2008
    eingeführte Kündigungspflicht für Grundschulden (
    § 1193 BGB ) hat die Situation der Investoren nicht wirklich
    verbessert. Und die anfänglich pünktlich geleisteten Zins-
    Bonus und Rückzahlungen sind und das macht das Schneeballsystem
    ja aus, von Neukundengeldern bestritten worden. Das haben die
    Investoren bezahlt, die sich mit zweit- und drittrangigen
    Grundschulden haben abspeisen lassen. Hier ein gerade durch meine
    beantragte Zwangsversteigerung bekannt gewordenes Beispiel : Auf einer
    ETW in Essen mit einem geschätzten Verkehrswert von um die
    40.000.-€ sind nach 70.000.- € erstrangige, noch weitere
    Grundschulden mit einem Gesamtbetrag von rd. 76.000.-€, mithin
    insgesamt rd. 146.000.-€ eingetragen und vermutlich auch
    abgetreten worden. Eine Belastung in Höhe des rd. 3,5 fachen des
    Wohnungswertes ! Auf die durch den Kölner Rechtsanwalt Dhein vor
    Jahresfrist bekannt gegebene Wibex- Verschuldung von damals 12 Mio
    € hochgerechnet, würde es nicht verwundern, wenn der
    angerichtete Schaden, mit oder ohne Solatera, die 10 Mio € -Marke
    reißen würde. Von der Abzocke des Grundschuldtausches in
    Mariental ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zum
    Inkassobüro. Wibex zieht nach Essen und der Deutsche Anker im
    Firmenverbund mit der Dieckmann von Laar Factoring und Inkasso GmbH
    & Co.KG von Essen in das Wibex Büro nach Düsseldorf.
    Zufälle gibt`s ? Ohne Übertreibung hier das Fazit: Wo Wibex
    drauf steht, ist Schaden drin!!! Bleibt verwundert anzumerken, dass
    der obige Aufruf zum Zusammenschluss der Gläubiger nur ein
    geringes Echo gefunden hat, obwohl Geschlossenheit das Gebot der
    Stunde war und ist. Die Rückabwicklungsanordnung der BaFin kam um
    Jahre zu spät und ist längst zu reiner Makulatur verkommen.
    Man kann sogar davon ausgehen, dass es nicht einmal mehr zu einem
    geordnetem Insolvenzverfahren reichen wird, da alle Objekte
    verpfändet sind und man die Firma derart hat ausbluten lassen,
    sodass es an einer freien Masse zur Deckung der Verfahrenskosten
    fehlen könnte. Der Schneeball mit seiner zitierten Eigendynamik
    hat sich zu einer skandalträchtigen Lawine ausgewachsen, die sich
    nun anschickt,alle Beteiligten unter sich zu begraben.

  • affectus | 06.05.2012, 12:02

    Eigendynamik

    Fassen wir mal zusammen: Anfangs trat die WIBEX als seriöses
    Unternehmen auf; 15 Jahre Erfahrung in Kauf, Renovierung und
    erfolgreicher Vermarktung von Immobilien im Wert von mehr als 500 Mio.
    Euro – so das Exposé. Partiarische Darlehn sind nicht
    unüblich bei der Finanzierung privatwirtschaftlicher und
    öffentlicher Vorhaben. Der Zinsertrag schien attraktiv, als
    Sicherheit diente die Abtretung eines
    Eigentümergrundschuldbriefes, Referenzen zufriedener Kunden
    konnten vorgewiesen werden. Und so sammelte die WIBEX im Firmenverbund
    und unter Direktive des Dietmar B. aus Wuppertal von mehreren hundert
    Darlehnsgebern einen nicht unerheblichen Millionenbetrag ein. Anfangs
    wurden die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten, die Zinsen plus
    Boni gezahlt. Dann aber drängten WIBEX-Mitarbeiter einigen ihrer
    Gläubiger letztlich wertlose Solatera-Aktion zum Kauf auf. Zinsen
    und Rückzahlungen der partiarischen Darlehn wurden nicht mehr
    erbracht. Gleichzeitig wurden aber von zunächst ahnungslosen
    Gläubigern fleißig weitere Darlehn unter Vortäuschung
    einer intakten Geschäftsstruktur eingeworben. Ein auf
    Drängen der BaFin veranlasste Gläubigerversammlung wird
    kurzfristig abgesagt, Zuschriften werden von der WIBEX nicht
    beantwortet, der Firmensitz nach Essen verlegt, die telefonische
    Erreichbarkeit unterbrochen. Die Rechtslage ist eindeutig: In
    zahlreichen Zivilprozessen verliert die WIBEX Verfahren um Verfahren.
    Aber was nutzt´s den Gläubigern? Die erreichbaren Konten
    sind bereits gepfändet, die Abtretung der Grundschulden erweist
    sich mehrheitlich als wertlos. Dutzende von Strafanzeigen gegen
    WIBEX-Verantwortliche und Mitarbeiter sind bereits bei der
    Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Schaden ist gewaltig: Einige
    Gläubiger verlieren große Teile ihrer
    Altersrückstellungen, andere hatten die Gelder für die
    Ausbildung ihrer Kinder vorgesehen, einige Selbständige geraten
    durch den Verlust in existenzbedrohende Schwierigkeiten. Einige haben
    darüber hinaus nicht mehr viel zu verlieren. Und da wird vor
    kurzem der Vorschlag öffentlich den Gläubigern durch ein
    Inkassounternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen. Gemeint ist damit wohl
    nicht ein seriöses Unternehmen im BDIU e.V. sondern wohl eher
    Personen, die einen Vorschlag machen, der nicht abgelehnt werden kann.
    Sieht nicht gut aus für die Gläubiger der WIBEX, sieht aber
    auch nicht gut aus für die Figuren auf dem WIBEX-Brett.

  • John45 | 25.04.2012, 10:11

    Inkasso

    Ich kann euer misstrauen ja verstehen und gerade aus diesem grund
    habe ich das Inkassounternehmen meines Vertrauens nicht erwähnt.
    Es soll euch einfach nur die möglichkeiten aufzeigen die man
    nutzen kann wenn man selbst auch mal bereit ist was gegen die Abzocke
    zu tun und es sollte keineswegs solch ein WERBETEXT wie der Beitrag
    oben werden sondern wie gesagt einfach nur einwegweiser für
    Wibexgeschädigte.

  • affectus | 24.04.2012, 20:21

    Inkassounternehmen

    Welches Inkasso-Unternehmen hat bereits Erfahrung im
    WIBEX-Betrugsverfahren ? Vielen Dank für die Empfehlung !!!

  • recherche | 24.04.2012, 14:43

    Wibex Essen, vorm. Wuppertal und Düsseldorf!

    Hallo John45, wie lautet den der Name von diesem tollen
    Inkassobüro, welches das geschafft haben soll? Der Verdacht liegt
    nahe - sollen da jetzt Wibex Altkunden erneut mit 5% der
    Investitionssumme von einem Inkassobüro abgezockt werden. 9,5%
    für eine Grundschuld im 1. Rang war der letzte Bluff - alles nach
    dem Motto außer Spesen nichts gewesen! Einfach den Namen
    bekannt geben wie das "noble" Inkasso Unternehmen sich nennt! Nur dann
    kann sich zeigen, ob hinter Ihrem Posting sich nicht der
    erfindungsreiche Pate versteckt!? Bis dahin kann man nur raten -
    Hände weg falls ein Wibex Kunde ein solches Angebot
    erhält!!!!

  • Involviert | 24.04.2012, 11:43

    Wibex -Rückzahlung ? Wunsch oder Wirklichkeit ?

    Zunächst Respekt , Glückwunsch und Hochachtung, die
    diesem geradezu sensationellen und wohl auch ziemlich einzigartigen
    Erfolg gebührt. Schade, daß Sie dieses, im wahrsten Sinne
    des Wortes, wundervolle Inkassounternehmen nicht mit Namen und Adresse
    öffentlich gemacht haben. Das muss man sich mal vorstellen: da
    schlägt sich diese tüchtige Anwältin, Uta Wießner
    in Zwönitz, mühsam und zeitraubend mit Prozessen,
    Zwangswollstreckungen, Konten- und Forderungspfändungen, bis hin
    zur Vorladung des Geschäftsführers der Wibex zur Abgabe der
    eidesstattlichen Versicherung über die Ertrags- und
    Vermögenslage der Gesellschaft herum und dieser Inkassofirma
    gelingt es offenbar im “ Handstreich “ satte
    25.000.-€ in trockene Tücher zu hüllen. Und das auf
    Ansprüche, die offenbar noch nicht einmal tituliert waren, denn
    sonst hätte Frau Wießner auch für Sie zuvor erst ein
    Urteil erstreiten müssen.. Einfach phänomenal, wenn auch in
    mehrfacher Hinsicht eher frag- und auch nicht überzeugend
    glaubwürdig. Da verliert die Wibex Treuhand Prozess um Prozess
    und das nicht allein gegen Frau RAin Wießner, sondern viele
    andere Prozessvertreter auch, die alle samt pfänden, was das Zeug
    hält, fruchtlos versteht sich, bis Ihr Inkassounternehmen, mal
    eben so, bei der Wibex reinschneit und quasi bei dieser Gelegenheit
    das “ kleine “ Sümmchen von 25.000.- € in einem
    Batzen für Sie mitnimmt. Phantastisch ? oder Phantasie ? Im
    Rahmen der von der BaFin angeordneten Rückabwicklung der
    unerlaubt betriebenen Geschäfte hat Ihre Schilderung große
    Chancen, als letztes großes Wunder in die Analen eines
    skandalträchtigen Firmenunterganges einzugehen.

  • John45 | 23.04.2012, 10:51

    Geld von der Wibex ???

    Ich habe ebenfalls Geld bei der Wibex gehabt und habe mich
    ebenfalls an frauWießner gewendet welche sich aber auch nur als
    Geldvernichtung erwiesen hat also habe ich das ganze selbst ich die
    hand genommen und habe nich an ein Inkassounternehmen gewendet. ich
    musste zwar 1250 € zahlen was genau 5% meines Investments sind
    aber es hat sich gelohnt ich habe innerhalb von 3 Wochen mein Geld
    gehabt wie auch immer die das angestellt haben interessiert ich nicht
    ich bin nur froh das ich es habe und ich kann das Unternehmen nur
    empfehlen !!!!!

  • aesculap | 05.03.2012, 12:18

    Prozess gewonnen,trotzdem kein Geld zurück!

    auch ich war leider zu dumm, mich auf Wibex einzulassen. Ein
    gerichtlicher Vergleich endete mit der Bereitschaft der Wibex, das
    Darlehen in monatlichen Raten abzustottern. Leider wurde seitens der
    Wibex kein Cent gezahlt, eine Pfändung aller Konten brachte
    ebenso nichts ein. Die müssen ganz schön dickfellig sein. Da
    man jedoch das investierte Geld wohl abschreiben muss, bleibt nur noch
    die Strafanzeige wegen Betrugs, sodass die Verantwortlichen wenigsten
    nicht ungeschoren davonkommen.

  • Rentner66 | 01.02.2012, 19:12

    Wibex Treuhand : mit meinem Geld in den Untergrund ?

    Warum meldet sich die Wibex nicht und teilt öffentlich und
    offiziell, z. B. hier im Internet, zumindest aber auf der eigenen,
    berichtigten Homepage mit, wo sie jetzt ihr Büro hat ? Wenn die
    das nicht tut, leistet sie allen oftmals bereits auf diesem Forum
    geäußerten Vermutungen über befürchtete
    Unregelmäßigkeiten wissentlich und vorsätzlich selbst
    Vorschub. Dann darf sie sich auch nicht wundern, daß der Ruf
    nach dem Staatsanwalt nicht verstummen will und wird. Nicht
    verstecken, oder verschanzen, sondern Flagge zeigen ist das Gebot der
    Stunde ! So ein Verhalten begründet doch selbst beim
    gutwilligsten Investor Unsicherheit und nagende Zweifel. Will man das
    ? Warum machen die so etwas ?

  • Betroffen | 01.02.2012, 18:58

    Wibex : schmerzhafter Finanz-und Vertrauensverlust

    Das war mehr als überfällig.! Es war höchste Zeit,
    der permanenten Drohung mit der eigenen Insolvenz, der Wibex endlich
    mit einem eigenen Antrag auf Gläubigerinsolvenz entgegenzutreten.
    Mit Ihrer Entschlossenheit beschämen sie all diejenigen
    Geldgeber, die sich aus Angst vor dem ohnehin längst
    eingetretenen Totalverlust zu ohnmächtigen Geiseln ihres eigenen
    Geldes haben nehmen lassen. Und wenn sie nicht geflohen wären,
    dann agierten sie noch heute. . . . . Auch ich muss mich
    schämen, daß ich mich nicht schon bei Zeiten auf die Seite
    derjenigen geschlagen habe, die auf Einhaltung der Laufzeit ihrer
    Verträge bestanden und nach Fristüberschreitung die
    Gerichte bemüht und ihre Verfahren auch gewonnen haben. Statt
    dessen habe auch ich mich immer wieder vertrösten, überreden
    und hinhalten lassen Die Quittung für mangelnde Skepsis wird wohl
    gerade mit der Folge ausgestellt, dass ich meine Forderung wohl in
    den Wind schreiben muss. Wie schreibt die Wibex selbst auf ihrer neuen
    Homepage zynisch, aber zutreffend : agieren, nicht reagieren ! Dann
    hätte ich heute nicht das Nachsehen. Aber, wie heißt es
    doch so richtig ? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken
    ohne Ende. Gehen sie es zügig und mit Erfolg an.

  • ursmaier | 31.01.2012, 21:20

    Wo haben die sich versteckt?

    Wir haben den beschriebenen Weg vor langer Zeit mit Erfolg
    beschritten. Sofern es nicht bereits zu spät ist, dann ist aber
    große Eile ein oberstes Gebot! War wieder ein "kluger"
    Schachzug der WIBEX-Verantwortlichen aus Düsseldorf zu
    verschwinden - so läuft zunächst zumindest der
    Gerichtsvollzieher in ein verlassenes Nest. Wie also einen
    vollstreckbaren Titel präsentieren? Frau Wießner hat darauf
    evtl. die passende Antwort!?

  • Zerberus | 31.01.2012, 18:35

    Wibex- Flucht und Finte

    Großartig, Ihre Entschlossen(heit) ! Würde mich sofort
    anschließen, aber mein Zahlungsanspruch ist leider nur erst
    vorläufig vollstreckbar, sodass ich selbst noch nicht
    antragsberechtigt bin. Aber ich habe mich schon sofort mit Frau RAin
    Wießner in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, daß ich
    mich, meiner Forderung entsprechend, an einem Kostenvorschuss
    für den beabsichtigten Antrag auf Insolvenz gegen die Wibex GmbH
    beteiligen werde. Vielleicht erspare ich mir dadurch ja auch selbst
    die Gebühren für den zweiten Rechtszug. Ich könnte mich
    heute noch selber ohrfeigen, überhaupt auf diese dubiose Firma
    hereingefallen zu sein. Ich fürchte entsetzlich über den
    Tisch gezogen worden zu sein. Aber Jammern hilft bekanntlich nicht,
    sondern nur entschlossenes Handeln. Herzliche Grüße und
    meine besten Wünsche an Alle, die sich Ihnen anschließen,
    begleiten Sie bei ihrem hoffentlich schon bald erfolgreichen Vorhaben
    !