|
(15) |
Zum vergangenen Weihnachtsfest überraschte mich meine Rechtsanwältin Uta Wießner mit einem zu meinen Gunsten erlassenem Versäumnisurteil des LG Wuppertal AZ : 17 O 237/ 11, durch das meine Darlehensforderung gegen die Wibex GmbH in Höhe von 37.500.-€ zzgl. Kosten, Zinsen und Gebühren vollstreckbar tituliert wurde. Soeben erfahre ich nun von der zuständigen Gerichtsvollzieherin, dass der erteilte Vollstreckungsauftrag nicht durchgeführt werden könne, da die Schuldnerin an der bisherigen Anschrift nicht mehr anzutreffen, aber im Handelsregister des AG Düsseldorf ( noch ? ) registriert sei. Recherchen im Internet haben zu der Vermutung geführt, dass die Wibex die zurückliegenden Feiertage zwischen den Jahren wohl dazu genutzt haben muss, klamm heimlich, in einer Nacht- und Nebelaktion das Düsseldorfer “Hauptquartier “ in der Cecilienallee 79 zu räumen, um dem Vernehmen nach, in die Zweigerstraße 45 nach Essen umzuziehen. Ein Essener Freund berichtet mir nun, dass an der vorstehenden Anschrift kein Hinweis ( Tür- und/oder Klingelschild ) auf ein / das Wibex Büro zu finden sei. Auf der Wibex Homepage ist bis heute auch noch alles beim Alten geblieben. Sind die nur vor drohenden Pfändungen geflohen, oder warum verstecken die sich ? Glauben die denn ernstlich, Millionen Schulden einfach so abschütteln und sich in Luft auflösen zu können ? Haben bereits noch mehrere Investoren gleiche, oder ähnliche Erfahrungen machen müssen ? Bevor ich Insolvenzantrag stelle, hat mir die Anwältin, aus Kostengründen, geraten, mich mit möglichst vielen weiteren Antragsberechtigten bzw. deren Anwälten zusammenzuschließen. Wer verfügt noch über titulierte, vollstreckbare Ansprüche gegen die Wibex und will jetzt endlich auch sein Geld, oder einen Ansprechpartner ( Insolvenzverwalter )sehen, der keine Märchen mehr erzählt, sondern die Dinge beim Namen nennt.? Wer ist es genauso leid, ständig mit neuen Ausreden hingehalten, vertröstet und vertagt zu werden ? Wer lässt sich auch nicht mehr von deren eigener Insolvenzandrohung beeindrucken, sondern dreht mit mir zusammen den Spieß um ? Frau RAin Wießner, die für antragsberechtigte Investoren, oder deren Verfahrensbevollmächtigte unter der Rufnummer 037754-32533, oder per Fax unter 037754-33235 erreichbar ist, erteilt gern weitere Auskünfte. Also, wer ist genau so entschlossen und macht da noch mit ?
Antworten (15) |
|
Die großartigen Verdienste, die sich Frau RAin Wießner
in Zwönitz in Wibex-Angelegenheiten erworben hat, hier
herabwürdigen zu wollen, zeugt entweder von Unverstand, absoluter
Unkenntnis, oder einer Wibex- Zugehörigkeit. Immerhin hat es
diese couragierte Anwältin zu einem ehrenvollen Titel gebracht :
“Angstgegnerin der Wibex “. Sie hat es engagiert mit Hilfe
ordentlicher Gerichte sehr erfolgreich unternommen,den Wibex-
Protagonisten die Grenzen aufzuzeigen, die geltendes Recht selbst
denen setzt, die es gewohnt waren,dieses nicht nur zu missachten,
sondern geradezu mit Füßen zu treten. Ihrer Arbeit und der
Öffentlichkeitsbegleitung ihrer Mandanten, ist es zu verdanken,
dass nicht noch mehr Investoren auf die teuflische Wibex- Masche
reingefallen und dadurch vor Verlusten verschont geblieben sind.
Welche Maßstäben sollen denn hier angelegt werden ? Die
Wibex-Protagonisten dürfen sich mit denkbar unlauteren Mitteln
und Methoden Millionen in die Tasche stecken und die Anwaltschaft
kehrt dann den angerichteten Scherbenhaufen für Gottes Lohn
zusammen ? Wahrlich, beredter Ausdruck eines Wibex-Philosophen. Sicher
wären alle Investoren besser beraten gewesen v o r einem
Wibex-Engagement anwaltlichen Rat eingeholt zu haben, dann hätte,
allein schon der Grundschuldausstattungen ( entweder nicht
fällig, oder nicht nach § 800 ZPO vollstreckbar ) wegen, das
Wibex-Modell nicht so eine verheerende Größenordnung
annehmen können. Allein die Grundschulden erzwingen schon die
Einschaltung eines Anwalts, will/muss man diese verwerten, was ja
jetzt der Fall sein wird. Bei ordentlichen Verfahren bzw.
Prozessgegnern zahlt ja bekanntlich die unterliegende Partei die
Verfahrenskosten, aber was war/ist bei der Wibex schon ordentlich ?
Höchstens der Fuhrpark. Harald65, Sie hätten es anders
formulieren müssen. Da leiht sich die Wibex von einer
Hundertschaft gutgläubiger Investoren einen zweistelligen
Millionenbetrag und nur weil diese habsüchtigen Geldgeber nun auf
Rückzahlung ihrer Darlehn bestehen, muss die arme Wibex jetzt die
Insolvenz erleiden. Ein geradezu Mitleid erregender Vorgang. Nein,
Harald65, auch wenn es Ihnen nicht passen sollte, so schreiben wir die
Geschichte nicht. Frau Wießner macht einen TOP JOP und den
hoffentlich noch so lange, bis sämtliche Konsequenzen gezogen
sind, die solche Machenschaften a la Wibex nach sich ziehen (
sollten/müssen) . Hier noch ein Hinweis an Affektus : die
Höchststrafe des § 263 StGB beträgt bei
bandenmäßiger Begehung 10 Jahre Gefängnis!!!
§ 263 StGB: Betrug Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten
einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.(…) § 264a StGB: Kapitalanlagebetrug Wer im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von
Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens
gewähren sollen, oder dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile
zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder
Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der
für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung
erheblichen Umstände gegenüber einem größeren
Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder
nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(…) § 266 StGB:
Untreue Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder
Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes
Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten,
missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags,
Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende
Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und
dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat,
Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
Am 7.5.2012 wurde das Insolvenzverfahren (165 IN 51/12) über
das Vermögen der Fa. Wibex, GF Jörg Freytag, durch das
Amtsgericht Essen eröffnet. Die Verbindlichkeiten der Wibex haben
einen deutlich zweistelligen Millionenbetrag erreicht, als
Vermögenssubstanz verfügt sie ausschließlich über
eine Reihe von Eigentumswohnungen, auf die in der Regel Grundschulden
in drei- bis vierfacher Höhe des Wohnraum-Wertes abgetreten
wurden. Dieses Firmenvermögen wird also nicht ausreichen, um die
rechtmäßigen Ansprüche der Gläubiger auch nur
annähernd zu befriedigen. Durch das Zusammentragen von
Informationen vieler geschädigter Investoren zur Vorgehensweise
der Wibex liegt der Schluss nahe, dass die Ausgabe der partiarischen
Darlehn von Anfang an nur dem Ziel diente sich einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil gem. § 263 StGB zu verschaffen. Wie
gewissenlos und planmäßig diese Taktik verfolgt wurde
belegen aufeinander folgende Darlehnseinwerbungen bei Investoren, die
ihre Vermögensanlage gegenüber Mitarbeitern der Wibex als
Zwischeninvestment dargelegt haben, das letztlich für
existenziell bedeutsame Verwendungszwecke benötigt wird. Selbst
davor, bereits geprellte Anleger durch eine Grundschuld-Rangaufwertung
erneut zu schädigen scheuten die Wibex-Verantwortlichen nicht
zurück. Natürlich ist das Anlagevermögen der Investoren
nicht vernichtet, es befindet sich halt nur in der
Verfügungsgewalt von Wibex-nahestehenden Personen und
Unternehmen. Mehr als vier Jahre hat es gedauert, sich dieses Geld
rechtswidrig anzueignen; also werden die Verantwortlichen, genauso
rechtswidrig, alles daransetzen nicht für diesen Millionenbetrug
zur Rechenschaft gezogen zu werden und Schadensersatz leisten zu
müssen. Um so wichtiger ist es jetzt zur Unterstützung der
Staatsanwaltschaft weiterhin Informationen über das Vorgehen der
Wibex bei der Darlehnswerbung, den beteiligten Personen, freien
Mitarbeitern, den Gesellschaftern der Wibex und anderen
Verantwortlichen zusammenzutragen. Viele Gläubiger werden bereits
anwaltlich vertreten; nach meinem Wissensstand verfügt RAin Uta
Wießner in Zwönitz auf Grund ihrer hohen Fallzahl bereits
über fundierte Kenntnisse der Zusammenhänge im Fall Wibex,
bereichert auch durch Informationsquellen, die nur zugelassenen
Anwälten zugänglich sind. Eine Strafanzeige nimmt aber auch
jede Polizeidienststelle entgegen.
The never ending Story...... Aber was mich viel mehr interessiert,
ist doch die Geschichte, dass eine angeblich soooo gute Anwälting
wie es Frau Wießner zu sein schien, auf die Idee kommt
Vertrauliche Mandanten Informationen an dritte herauszugeben wie es
doch (Entschlossen) in seinem Bertrag darstellt ???????? Das die Firma
Wibex keine Seriöses Unternehmen ist und war steht außer
frage und hat so manchen um viel Geld gebracht das ist auch klar aber
wenn ich das so sehe, versuchen sowohl Frau Wießner als auch
diverse andere (Unternehmer) aus dem Leid der Geschädigten auch
noch Kapital zu ziehen ist das denn Seriös ??????...Ich denke
nicht... Aber wie man schon hier richtigerweise geschrieben hat
(Schlimmer geht´s immer !!!!
Anerkennung und Respekt vor dieser emotionsfreien Zusammenfassung
einer unseligen Historie, zu deren Vervollständigung es noch
einiger Ergänzungen und Klarstellungen bedarf. Wie ein
früherer Mitarbeiter der Wibex gegenüber meiner
Anwältin, sehr glaubhaft versicherte, soll die von dem bereits
benannten Dietmar B. aus Wuppertal beherrschte Fa. Wibex im Jahr 2004
schon einmal vor dem Abgrund gestanden haben, vor dem er mit seinem
“ Anlegermodell“ die Gesellschaft bewahren wollte und s.o.
bis heute ja auch hat. Das angeblich abwickelte Volumen von 500 Mio.
( egal ob noch DM, oder schon Euro) kann aber wohl getrost in das
Reich der Fabeln und Märchen verwiesen werden. Von dieser
Größenordnung träumt selbst der Dietmar B. noch nicht
einmal mehr nachts. Wie gezielt Anlegerbenachteiligung praktiziert
wurde, ist offenbar, bis heute, den meisten Geldgebern immer noch
nicht in das volle Bewusstsein gerückt.. Die vermeintlichen
Grundschuldsicherheiten verdienen, selbst erststellig, nur sehr
eingeschränkt diese Bezeichnung, da selbige oftmals mit
Ausstattungsmängeln behaftet sind. Die meisten der abgetretenen
Grundschulden sind entweder nicht fällig, oder es gebricht ihnen
an der Vollstreckbarkeit nach § 800 ZPO, mit der Folge, dass
diese erst n a c h einer erfolgreichen Zivilklage auf Duldung der
Zwangsvollstreckung Wirksamkeit entfalten können. Da die Wibex in
einer Vielzahl von Fällen gegen landgerichtliche Urteile Berufung
eingelegt hat, sind manche Prozesse bis heute nicht rechtskräftig
entschieden und die Grundschulden daher auch ( noch ) nicht
verwertbar. Die Grundschulden schützen die Investoren
ausschließlich vor Eigentumsveränderungen ( Weiterverkauf
o.ä. ) Keine Bank dieser Welt hätte auf solche “
Sicherheiten “ Geld ausgezahlt. Es handelt sich mithin quasi um
Sicherheiten mit eingebautem Anwaltszwang. !Auch die in 2008
eingeführte Kündigungspflicht für Grundschulden (
§ 1193 BGB ) hat die Situation der Investoren nicht wirklich
verbessert. Und die anfänglich pünktlich geleisteten Zins-
Bonus und Rückzahlungen sind und das macht das Schneeballsystem
ja aus, von Neukundengeldern bestritten worden. Das haben die
Investoren bezahlt, die sich mit zweit- und drittrangigen
Grundschulden haben abspeisen lassen. Hier ein gerade durch meine
beantragte Zwangsversteigerung bekannt gewordenes Beispiel : Auf einer
ETW in Essen mit einem geschätzten Verkehrswert von um die
40.000.-€ sind nach 70.000.- € erstrangige, noch weitere
Grundschulden mit einem Gesamtbetrag von rd. 76.000.-€, mithin
insgesamt rd. 146.000.-€ eingetragen und vermutlich auch
abgetreten worden. Eine Belastung in Höhe des rd. 3,5 fachen des
Wohnungswertes ! Auf die durch den Kölner Rechtsanwalt Dhein vor
Jahresfrist bekannt gegebene Wibex- Verschuldung von damals 12 Mio
€ hochgerechnet, würde es nicht verwundern, wenn der
angerichtete Schaden, mit oder ohne Solatera, die 10 Mio € -Marke
reißen würde. Von der Abzocke des Grundschuldtausches in
Mariental ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zum
Inkassobüro. Wibex zieht nach Essen und der Deutsche Anker im
Firmenverbund mit der Dieckmann von Laar Factoring und Inkasso GmbH
& Co.KG von Essen in das Wibex Büro nach Düsseldorf.
Zufälle gibt`s ? Ohne Übertreibung hier das Fazit: Wo Wibex
drauf steht, ist Schaden drin!!! Bleibt verwundert anzumerken, dass
der obige Aufruf zum Zusammenschluss der Gläubiger nur ein
geringes Echo gefunden hat, obwohl Geschlossenheit das Gebot der
Stunde war und ist. Die Rückabwicklungsanordnung der BaFin kam um
Jahre zu spät und ist längst zu reiner Makulatur verkommen.
Man kann sogar davon ausgehen, dass es nicht einmal mehr zu einem
geordnetem Insolvenzverfahren reichen wird, da alle Objekte
verpfändet sind und man die Firma derart hat ausbluten lassen,
sodass es an einer freien Masse zur Deckung der Verfahrenskosten
fehlen könnte. Der Schneeball mit seiner zitierten Eigendynamik
hat sich zu einer skandalträchtigen Lawine ausgewachsen, die sich
nun anschickt,alle Beteiligten unter sich zu begraben.
Fassen wir mal zusammen: Anfangs trat die WIBEX als seriöses
Unternehmen auf; 15 Jahre Erfahrung in Kauf, Renovierung und
erfolgreicher Vermarktung von Immobilien im Wert von mehr als 500 Mio.
Euro – so das Exposé. Partiarische Darlehn sind nicht
unüblich bei der Finanzierung privatwirtschaftlicher und
öffentlicher Vorhaben. Der Zinsertrag schien attraktiv, als
Sicherheit diente die Abtretung eines
Eigentümergrundschuldbriefes, Referenzen zufriedener Kunden
konnten vorgewiesen werden. Und so sammelte die WIBEX im Firmenverbund
und unter Direktive des Dietmar B. aus Wuppertal von mehreren hundert
Darlehnsgebern einen nicht unerheblichen Millionenbetrag ein. Anfangs
wurden die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten, die Zinsen plus
Boni gezahlt. Dann aber drängten WIBEX-Mitarbeiter einigen ihrer
Gläubiger letztlich wertlose Solatera-Aktion zum Kauf auf. Zinsen
und Rückzahlungen der partiarischen Darlehn wurden nicht mehr
erbracht. Gleichzeitig wurden aber von zunächst ahnungslosen
Gläubigern fleißig weitere Darlehn unter Vortäuschung
einer intakten Geschäftsstruktur eingeworben. Ein auf
Drängen der BaFin veranlasste Gläubigerversammlung wird
kurzfristig abgesagt, Zuschriften werden von der WIBEX nicht
beantwortet, der Firmensitz nach Essen verlegt, die telefonische
Erreichbarkeit unterbrochen. Die Rechtslage ist eindeutig: In
zahlreichen Zivilprozessen verliert die WIBEX Verfahren um Verfahren.
Aber was nutzt´s den Gläubigern? Die erreichbaren Konten
sind bereits gepfändet, die Abtretung der Grundschulden erweist
sich mehrheitlich als wertlos. Dutzende von Strafanzeigen gegen
WIBEX-Verantwortliche und Mitarbeiter sind bereits bei der
Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Schaden ist gewaltig: Einige
Gläubiger verlieren große Teile ihrer
Altersrückstellungen, andere hatten die Gelder für die
Ausbildung ihrer Kinder vorgesehen, einige Selbständige geraten
durch den Verlust in existenzbedrohende Schwierigkeiten. Einige haben
darüber hinaus nicht mehr viel zu verlieren. Und da wird vor
kurzem der Vorschlag öffentlich den Gläubigern durch ein
Inkassounternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen. Gemeint ist damit wohl
nicht ein seriöses Unternehmen im BDIU e.V. sondern wohl eher
Personen, die einen Vorschlag machen, der nicht abgelehnt werden kann.
Sieht nicht gut aus für die Gläubiger der WIBEX, sieht aber
auch nicht gut aus für die Figuren auf dem WIBEX-Brett.
Ich kann euer misstrauen ja verstehen und gerade aus diesem grund
habe ich das Inkassounternehmen meines Vertrauens nicht erwähnt.
Es soll euch einfach nur die möglichkeiten aufzeigen die man
nutzen kann wenn man selbst auch mal bereit ist was gegen die Abzocke
zu tun und es sollte keineswegs solch ein WERBETEXT wie der Beitrag
oben werden sondern wie gesagt einfach nur einwegweiser für
Wibexgeschädigte.
Welches Inkasso-Unternehmen hat bereits Erfahrung im
WIBEX-Betrugsverfahren ? Vielen Dank für die Empfehlung !!!
Hallo John45, wie lautet den der Name von diesem tollen
Inkassobüro, welches das geschafft haben soll? Der Verdacht liegt
nahe - sollen da jetzt Wibex Altkunden erneut mit 5% der
Investitionssumme von einem Inkassobüro abgezockt werden. 9,5%
für eine Grundschuld im 1. Rang war der letzte Bluff - alles nach
dem Motto außer Spesen nichts gewesen! Einfach den Namen
bekannt geben wie das "noble" Inkasso Unternehmen sich nennt! Nur dann
kann sich zeigen, ob hinter Ihrem Posting sich nicht der
erfindungsreiche Pate versteckt!? Bis dahin kann man nur raten -
Hände weg falls ein Wibex Kunde ein solches Angebot
erhält!!!!
Zunächst Respekt , Glückwunsch und Hochachtung, die
diesem geradezu sensationellen und wohl auch ziemlich einzigartigen
Erfolg gebührt. Schade, daß Sie dieses, im wahrsten Sinne
des Wortes, wundervolle Inkassounternehmen nicht mit Namen und Adresse
öffentlich gemacht haben. Das muss man sich mal vorstellen: da
schlägt sich diese tüchtige Anwältin, Uta Wießner
in Zwönitz, mühsam und zeitraubend mit Prozessen,
Zwangswollstreckungen, Konten- und Forderungspfändungen, bis hin
zur Vorladung des Geschäftsführers der Wibex zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung über die Ertrags- und
Vermögenslage der Gesellschaft herum und dieser Inkassofirma
gelingt es offenbar im “ Handstreich “ satte
25.000.-€ in trockene Tücher zu hüllen. Und das auf
Ansprüche, die offenbar noch nicht einmal tituliert waren, denn
sonst hätte Frau Wießner auch für Sie zuvor erst ein
Urteil erstreiten müssen.. Einfach phänomenal, wenn auch in
mehrfacher Hinsicht eher frag- und auch nicht überzeugend
glaubwürdig. Da verliert die Wibex Treuhand Prozess um Prozess
und das nicht allein gegen Frau RAin Wießner, sondern viele
andere Prozessvertreter auch, die alle samt pfänden, was das Zeug
hält, fruchtlos versteht sich, bis Ihr Inkassounternehmen, mal
eben so, bei der Wibex reinschneit und quasi bei dieser Gelegenheit
das “ kleine “ Sümmchen von 25.000.- € in einem
Batzen für Sie mitnimmt. Phantastisch ? oder Phantasie ? Im
Rahmen der von der BaFin angeordneten Rückabwicklung der
unerlaubt betriebenen Geschäfte hat Ihre Schilderung große
Chancen, als letztes großes Wunder in die Analen eines
skandalträchtigen Firmenunterganges einzugehen.
Ich habe ebenfalls Geld bei der Wibex gehabt und habe mich
ebenfalls an frauWießner gewendet welche sich aber auch nur als
Geldvernichtung erwiesen hat also habe ich das ganze selbst ich die
hand genommen und habe nich an ein Inkassounternehmen gewendet. ich
musste zwar 1250 € zahlen was genau 5% meines Investments sind
aber es hat sich gelohnt ich habe innerhalb von 3 Wochen mein Geld
gehabt wie auch immer die das angestellt haben interessiert ich nicht
ich bin nur froh das ich es habe und ich kann das Unternehmen nur
empfehlen !!!!!
auch ich war leider zu dumm, mich auf Wibex einzulassen. Ein
gerichtlicher Vergleich endete mit der Bereitschaft der Wibex, das
Darlehen in monatlichen Raten abzustottern. Leider wurde seitens der
Wibex kein Cent gezahlt, eine Pfändung aller Konten brachte
ebenso nichts ein. Die müssen ganz schön dickfellig sein. Da
man jedoch das investierte Geld wohl abschreiben muss, bleibt nur noch
die Strafanzeige wegen Betrugs, sodass die Verantwortlichen wenigsten
nicht ungeschoren davonkommen.
Warum meldet sich die Wibex nicht und teilt öffentlich und
offiziell, z. B. hier im Internet, zumindest aber auf der eigenen,
berichtigten Homepage mit, wo sie jetzt ihr Büro hat ? Wenn die
das nicht tut, leistet sie allen oftmals bereits auf diesem Forum
geäußerten Vermutungen über befürchtete
Unregelmäßigkeiten wissentlich und vorsätzlich selbst
Vorschub. Dann darf sie sich auch nicht wundern, daß der Ruf
nach dem Staatsanwalt nicht verstummen will und wird. Nicht
verstecken, oder verschanzen, sondern Flagge zeigen ist das Gebot der
Stunde ! So ein Verhalten begründet doch selbst beim
gutwilligsten Investor Unsicherheit und nagende Zweifel. Will man das
? Warum machen die so etwas ?
Das war mehr als überfällig.! Es war höchste Zeit,
der permanenten Drohung mit der eigenen Insolvenz, der Wibex endlich
mit einem eigenen Antrag auf Gläubigerinsolvenz entgegenzutreten.
Mit Ihrer Entschlossenheit beschämen sie all diejenigen
Geldgeber, die sich aus Angst vor dem ohnehin längst
eingetretenen Totalverlust zu ohnmächtigen Geiseln ihres eigenen
Geldes haben nehmen lassen. Und wenn sie nicht geflohen wären,
dann agierten sie noch heute. . . . . Auch ich muss mich
schämen, daß ich mich nicht schon bei Zeiten auf die Seite
derjenigen geschlagen habe, die auf Einhaltung der Laufzeit ihrer
Verträge bestanden und nach Fristüberschreitung die
Gerichte bemüht und ihre Verfahren auch gewonnen haben. Statt
dessen habe auch ich mich immer wieder vertrösten, überreden
und hinhalten lassen Die Quittung für mangelnde Skepsis wird wohl
gerade mit der Folge ausgestellt, dass ich meine Forderung wohl in
den Wind schreiben muss. Wie schreibt die Wibex selbst auf ihrer neuen
Homepage zynisch, aber zutreffend : agieren, nicht reagieren ! Dann
hätte ich heute nicht das Nachsehen. Aber, wie heißt es
doch so richtig ? Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken
ohne Ende. Gehen sie es zügig und mit Erfolg an.
Wir haben den beschriebenen Weg vor langer Zeit mit Erfolg
beschritten. Sofern es nicht bereits zu spät ist, dann ist aber
große Eile ein oberstes Gebot! War wieder ein "kluger"
Schachzug der WIBEX-Verantwortlichen aus Düsseldorf zu
verschwinden - so läuft zunächst zumindest der
Gerichtsvollzieher in ein verlassenes Nest. Wie also einen
vollstreckbaren Titel präsentieren? Frau Wießner hat darauf
evtl. die passende Antwort!?
Großartig, Ihre Entschlossen(heit) ! Würde mich sofort
anschließen, aber mein Zahlungsanspruch ist leider nur erst
vorläufig vollstreckbar, sodass ich selbst noch nicht
antragsberechtigt bin. Aber ich habe mich schon sofort mit Frau RAin
Wießner in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, daß ich
mich, meiner Forderung entsprechend, an einem Kostenvorschuss
für den beabsichtigten Antrag auf Insolvenz gegen die Wibex GmbH
beteiligen werde. Vielleicht erspare ich mir dadurch ja auch selbst
die Gebühren für den zweiten Rechtszug. Ich könnte mich
heute noch selber ohrfeigen, überhaupt auf diese dubiose Firma
hereingefallen zu sein. Ich fürchte entsetzlich über den
Tisch gezogen worden zu sein. Aber Jammern hilft bekanntlich nicht,
sondern nur entschlossenes Handeln. Herzliche Grüße und
meine besten Wünsche an Alle, die sich Ihnen anschließen,
begleiten Sie bei ihrem hoffentlich schon bald erfolgreichen Vorhaben
!