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Ricardo hatte kürzlich seine AGB geändert. Neu muss man auch kleinere Beträge gleich zahlen. In meinem Fall wären das um die 10 Fr. gewesen. Soweit für mich kein Problem. Die Rechnung wurde aber nur per Email versendet, die unter der Flut der täglichen Emails untergegangen ist. Das gleiche ist mit der ersten Mahnung passiert. Genau 10 Tage später kam dann das Mail, dass zur Orginalrechnung nun noch 10 Fr. Mahngebüren dazugekommen sei (in meinem Fall also eine Verdoppelung der Gebühren!). Ansonsten werde mein Kundenkonto gesperrt. Daraufhin habe ich geschrieben, dass die ersten beiden Rechnungen mir leider untergegangen seien, ich bereit sei, die Originalrechnung zu zahlen, jedoch nicht die (virtuellen) Mahnkosten, die meine Rechnung gleich verdoppelten. Die Antwort: "Leider können Mahngebühren nicht storniert werden." Als nächstes kam dann ein weiteres Mail, dass mein Kundenkonto gesperrt worden sei und: "Bei Nichtzahlung behält sich ricardo.ch vor, den Gesamtausstand inkl. noch nicht fakturierter Gebühren einem Inkassobüro zu übergeben." Auch Rechnungen nur per Email zu versenden scheint mir unüblich zu sein. Ich bekomme normalerweise nur Rechnungen/Zahlungsbestätigungen NACH erfolgter Zahlung, die meistens sowiso automatisch von der Kreditkarte abgebucht werden (wie z.B. bei der Konkurrenz eBay).
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Dass ricardo.ch auch bei Verkäufern Fehler begeht, bei denen
man sich fragt, ob die Macher hinter der Seite eigentlich
überhaupt über die nötigen Qualifikationen
verfügen, um Ricardo.ch zu betreiben verwundert mich nicht
weiter: Mir ist Folgendes passiert: Ich habe zu einem hohen Preis
gebrauchtes Porzellan von einer privaten Anbieterin gekauft. Diese hat
es derart schlecht verpackt, dass viele Teile zerbrochen bei mir
ankamen. Leider war es mir nicht einmal möglich diese
Verkäuferin negativ zu bewerten, da sie darauf verwiesen hat,
dass sie für den Transport keine Haftung übernehme. Auf
diese Weise ist es antürlich einfach auch bereits
beschädigte Artikel zu verkaufen -man hat ja nichts zu
befürchten. Ricardo.ch hat die negative Bewertung sofort
gelöscht und das obwohl sie sachlich formuliert war und keine
Beleidigungen enthielt. Mal ehrlich, beschädigtes Porzellan
haben wir doch alle iregndwo zu Hause stehen. Ob wir das jetzt nun bei
Ricardo.Ch einstellen oder nicht hängt doch alleine von unseren
Moral- und Wertvorstellungen ab. Skrupellosen Personen öffnet
sich doch somit bei Ricardo.ch ein weites Feld für einen Betrug.
Andererseits, wer braucht schon Ricardo.ch? In Deutschland
gehört das entsprechende Pendant längst der Vergangenheit
an. Dort hat sich die Konkurrenz mit den vier bunten Buchstaben
durchgesetzt. Warum nur ?!:))))))
@slucky bezahlen Sie doch einfach nur den Wert der Dienstleistung
und vergessen Sie die Mahngebühren - ja es ist eine Frechheit,
nur noch elektronische Rechnungen zu verschicken - zugleich sind es
diese Firmen, bei denen eine Zahlung bei der offiziellen Post am
Schalter - noch extra kostet. Wir haben als Bürger verschiedene
Möglichkeiten Zahlungen vozunehmen und es ist unglaublich, dass
ricardo und andere Firmen uns beim bezahlen der Rechnungen per Bank
oder Post dadurch bestraft, dass wir deren Spesen übernehmen
müssen.
ABer es handelt sich um einen Betrag von 10.- CHF inklusive
Mahngebür 20. Ricardo hat mir geantwortet, dass sie eine
Rechnung erst am 20.- CHF schicken (per post) ohne Mahngebür. In
dem Sinn sind alle Kleinen verarscht, welche mal den kleinen Betrag
vergessen. Nur so zur info: Bei Intrum Justicia ist man für
IMMER registriert! Zudem Verlangen die eine Mahngebühr von 50
CHF. Da würde es doch Ricardo gut tun, wenn sie auch den kleinen
kunden mit etwas mehr "Liebe" entgegentreten. Ich für meinen Teil
werde sowieso nie mehr mit Ricardo zusammenarbeiten und in dem Sinn
auch meinem Umfeld sagen, wie sie vorgenen! Bei jeder anderen Firma
bekommt man eine Rechnung - spähtestets wenn es um eine Mahnung
handelt. Da möge Ricardo vielleicht im Recht sein -
Kundenfreundlichkeit wird aber sehr klein geschrieben!
Für ihren eigenen Fehler wollen Sie nun die Ricardo
Mitarbeiter schikanieren?
sollte man einfach jeden tag anrufen bis man für den
lächerlichen betrag gelöscht wird!!!! Das mache ich jetzt!
Es soll sich nicht lohnen 20 CHF einzutreiben! RUFT ALLE JEDEN TAG
AN!
@phrederlechner Man kann begründet auf den Datenschutz von
Intrum verlangen, 1. Ein Auszug - was sie über die Person
gesammelt haben 2. das Ganze löschen lassen dies völlig
kostenlos
1. Arbeite ich nicht bei Ricardo
2. Habe ich hier keine
falschen Empfehlungen abgegeben.
@soonichtoder: Leider ist die Intrum Justitia am längeren
Hebel. Denn ohne die Zahlung der Hauptforderung (inkl. Mahnspesen!)
bekommt man immer wieder Post von der Intrum und man ist bei denen als
nicht Zahlungsfähig oder weiss ich was aufgeführt. So kann
es passieren, dass man - wie bei @Binita84 passiert - nichts mehr
gegen Rechnungen zahlen kann, weil die Firmen Auskunft bei der Intrum
beziehen. Eigentlich lächerlich wegen 10 Fr. unbezahlter
Mahnspesen, ich würde das Erpressung nennen. Dem Konsumenten
bleibt dann fast nichts anderes übrig, als auch die Mahnkosten zu
zahlen und sich gegen die Restforderung mit dem Musterbrief des
Konsumentenschutzes zu wehren.
@watchdog sie scheinen ja für ricardo.ch zu arbeiten. Geben
sie den den zu unrecht Betriebenen doch nicht so falsche Empfehlungen.
Tatsache ist, dass ricardo.ch die Rechnungen inkl Mahnspesen an die
Intrum VERKAUFT MAN NENNT DAS ZESSION. Darum auch die Betreibung von
Kleinstbeträgen durch die Intrum. Diese schlägt dann die
illegalen Kosten drauf - oft noch unter Angabe von falschen OR
(Obligationenrecht) Paragraphen. ricardo.ch hat nichts mehr damit
zutun und wird zu ca. 3/4 für die ausstehenden Beträge von
der Intrum bezahlt. Das grosse GEld macht dann die Intrum dank den
eingeschüchterten Kunden, die der Intrum den ganzen Stuss
bezahlen. Mein Ratschlag: Zahlen Sie den effektiven Betrag ohne die
10.- Mahnspesen bei ricardo.ch und warten ab - es wird wahrscheinlich
nichts weiter passieren. Auch die Sunrise verkauft ihre Forderungen AN
die Intrum. Das Gesetz besagt, dass der Gäubiger selber seine
Forderungen eintreiben muss - gibt er diese Arbeit ab - ist er
für die Spesen die dadurch entstehen verantwortlich. NOCH
FRAGEN??????
Habe unter Verwendung des Musterbrief Inkassofirmen vom
Konsumentenschutz an Intrum Justitia geschrieben. Der Fall ist nun
unter meinem Account als "erledigte Fälle" aufgeführt. Man
muss also nur die Originalrechnung (inkl. Mahnung) zahlen. Gegen die
Gebühren der Intrum kann man sich mit dem Musterbrief wehren.
Wünsche allen gute Besserung.
Da ich noch ziemlich naiv bin habe ich eine Mail an Ricardo
geschrieben: Ich habe diese gebeten eine andere
Zahlungsmöglichkeit einzurichten. Vorschläge: - E-Rechnung
- Kreditkarten Angaben auf Ricardo hinterlegen - Rechnung oder
zumindest die erste Mahnung per Post senden. Und auch gleich eine
Bitte: Unter diesem Link kann jeder einen Rechnungssteller
vorschlagen die Variante E-Rechnung anzubieten.
http://www.e-rechnung.ch/rechnungssteller_vorschlagen_de.html Allso
bitte bitte sendet alle hier eine Empfehlungsmail an Ricardo.
Habe seit Monaten nichts mehr verkauft und die Mails von Ricardo
übersehen. Der Ursprüngliche Betrag belief sich auf 11.15.
Diesen plus die Mahnkosten und Zinsen hab ich sofort bezahlt nach dem
Schreiben von Intrum. Den Verzugsschaden von 58.- jedoch nicht. Habe
noch nen eingeschriebenen Musterbrief vom Konsumentenschutz geschickt.
Bis jetzt hab ich nichts gehört von Intrum. Hätte Ricardo
die mir ne Rechnung per Post geschickt, hätte ich doch sofort
bezahlt! Nun hab ich noch ein Problem. An diversen Orten kann
ich nicht mehr auf Rechnung bestellen, da sie sich
Bonitätsauskünfte bei intrum holen. Kann mir jemand sagen
wie ich denn Eintrag wieder loswerde? Ich stelle Intrum jetzt dann ne
Rechnung für meinen ganzen Aufwand zu... ;)
Herr oder Frau @Watchdog: Da ich hier nicht der einzige bin, der
das Problem hat, für EIN PAAR FRANKEN (es geht ja meist um
Schulden von UNTER 10 (zehn!) Franken auf die noch eine
Mahngebühr von 10 Franken draufgeschlagen wird) von ricardo.ch
betrieben zu werden, scheint mir das Problem nicht beim Konsumenten zu
liegen, sondern bei der Firma, die unterschiedslos alle Kunden
betreibt, selbst wenn sie nur ursprünglich nur einen Franken
Schulden hatten. Macht man das bei Kunden, die 100 und mehr Franken
Schulden haben (laut der ursprünglichen AGB musste man eine
Rechnung erst ab 300 Franken zahlen - ein seltsames Lockvogelangebot
-, diese AGB hat die ricardo.ch aber Ende letztes Jahr geändert),
verstehe ich das ja. Ja, kann sich das in den heutigen schwierigen
wirtschaftlichen Zeiten eine Firma noch leisten, so mit seinen Kunden
umzugehen? Wir kämpfen in unserem Geschäft um jeden Kunden
und dort vetreibt eine Firma seine Kunden grosszügig. Das ist
das, was mich hier über die Null-Kulanz von ricardo.ch
verwundert! (Wohlgemerkt, ich hatte mit ricardo.ch VOR der
Weiterleitung ans Inkassobüro Kontakt aufgenommen). Hier im
Forum wurden übrigens von Fachleuten recht unterschiedliche
Meinungen geäussert, ob die Mahnkosten überhaupt durch die
AGB vetraglich vereinbart sind oder nicht und wenn, ob diese Betrieben
werden können oder nicht. Jedenfalls interessant, denke, schon
allein das war der Ärger wert...
Immer wieder schön zu sehen wie Leute ihre eigenen Fehler auf
andere wälzen. Nochmals zum mitschreiben Herr phrederlechner. Sie
haben die Mahnung bewusst nicht bezahlt und wundern sich über
Inkassomassnahmen? Sie sind selber dafür verantwortlich ihre
Mails zu kontrollieren und die Adresse nötigenfalls anzupassen.
Und dann sollte Ricardo auch noch kulant sein und Ihnen die Spesen
erlassen. Wo fängt Kulanz an und wo die Eigenverantwortung des
Kunden? Ich kenne das aus unserem Betrieb. Jeder der eine Betreibung
erhält hat natürlich nie eine Mahnung oder eine Rechnung
erhalten und verlangt Kulanz. Also Leute, macht nicht Ricardo
für euer eigenes Fehlverhalten veranwortlich, aber ist
natürlich einfacher dem bösen Ricardo die Schuld zu in die
Schuhe zu schieben.
Wenn ich eine e-Mail an eine nicht mehr gültige Mailadresse
schicke, erhalte ich eine Nachricht vom betreffenden Mailserver.
Ricardo verschickt wohl seine Erst- und Zweitmahnungen nur automatisch
und merkt deshalb gar nicht, wenn die e-Mail ins Leere laufen. Bei
einer Firma mit gutem Service wird wichtige Korrespondenz noch "von
Hand" bearbeitet, womit solcher Ärger für die Kunden
vermieden werden kann. Schade, dass eine ansonsten gute Plattform
keinen besseren Service anbietet!
"Ricardomail ist im Spam untergegange"n, solltet ihr mal lernen
eure Mailkonten richtig zu konfigurieren, oder ein korrektes Mail
benutzen ! Ich arbeite mit Gmail und brauche Thunderbird und habe fast
nie Spam im Briefkasten, und falls doch, einfach als unerwünscht
markieren und der Fall ist erledigt. Man sollte nicht aus de Auge
verlieren, dass Ricardo eben aus solchen Gründen (Mail im Spam
untergegangen), ihre Rechnungen sofort erstellt. Ihr seid selber
Schuld an dieser Situation.
PSehr geehrter Herr B Das Eidg. Büro für
Konsumentenfragen BFK dankt Ihnen für Ihre Anfrage vom 1. Februar
2012. Tatsächlich sind Mahngebühren nur geschuldet, wenn
sie vertraglich vereinbart wurden. In den AGB der Internetseite
(http://www.ricardo.ch/ueber-uns/Portals/ch-ueber-uns/Docs/downloads-p
df-de/AGB_DE.pdf ) haben wir keine derartige Vereinbarung gefunden.
Versichern Sie sich aber, dass sie auch in keinem anderen
vertraglichen Dokument enthalten ist. Art. 27 Abs. 3 des
Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR
281.1, http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/a27.html ) gilt gemäss
Bundesgericht nur im Verfahren vor den Ämtern, nicht aber
für die Vertretung vor Einleitung der Betreibung und nicht in den
betreibungsrechtlichen Summarsachen (Rechtsöffnung). Wir hoffen,
Ihnen mit diesen Angaben zu dienen. Freundliche Grüsse Jacques
Vifian Stellvertreter Eidgenössisches
Volkswirtschaftsdepartement EVD Eidgenössisches Büro
für Konsumentenfragen BFK Effingerstrasse 27, CH-3003 Bern Tel.
+41 31 322 20 30 Fax +41 31 322 43 70 jacques.vifian@gs-evd.admin.ch
www.konsum.admin.ch
Habe nun die 10 Franken Mahngebühren plus den Verzugszins, die
die Intrum Justitia mit 5 Rappen (!) berechnete, bei ricardo.ch
bezahlt. Habe keine Zeit und Lust mich weiter mit dem Thema zu
befassen. Die Rechnungen der Intrum Justitia kann man ja nach
einhelliger Meinung ignorieren, da sie keine Rechtsgrundlage haben.
Nach der Logik von Frau Walder müsste man allerdings auch 1000
Fr. Mahngebühren zahlen, nur weils in der AGB steht (und die die
meisten doch nicht lesen) (!?). Für meinen Fall, nie wieder
ricardo.ch. Habe dort ein einziges mal etwas verkaufen können und
muss die Gebühren nun noch doppelt zahlen. Die kennen nur 0%
Kulanz und brauchen offenbar keine Kunden mehr. Ricardo.ch hat meiner
Meinung nach den Fehler gemacht, alles nur auf e-Mail-Basis
aufzubauen. E-Mails-Adressen werden aber oft gewechselt (ich z.B.
musste meine letzte wegen der Spam-Flut aufgeben). Da vergisst man
schnell mal das nicht bei allen Portalen, Shops, Foren etc.
mittzuteilen, vorallem wenn man diese seit längerem nicht mehr
benutzt hat. Da nützt auch die AGB einer ricardo.ch nicht, wenn
sie die Uptodate-Haltung des Kontos vorschreibt. Bei eBay könnte
das schon gar nicht passieren. Die haben dort meine
Kreditkartenangaben und es wird mir mitgeteilt, wenn das Verfallsdatum
herannaht. Die Rechnungstellung und Abbuchung erfolgt
regelmässig. Wäre die e-Mail-Adresse nicht mehr gültig,
könnte ich nicht mehr mit eBay geschäften - somit sind
praktisch keine offene Rechnungen möglich. Da sieht man den
Unterschied zwischen Profis und ... (na, ich sags besser
nicht...).
bei mir das selbe 3.55 Rechnung, Bei den haufen Mails
untergegangen. Einen Monat später 10 Mahngebür. fast das
dreifache vom eigentlichen Betrag.... Frechheit finde ich!! Sollen
die Doch Briefe schreiben Die 3.55 habe ich unmittelbar nach der
Mahnung beglichen, nicht aber die 10.- Mahngebür. Mail von
Gestern: Trotz zweimaliger Mahnung haben Sie Ihre ausstehende Rechnung
nicht vollständig bezahlt. Ihr aktueller Kontosaldo beträgt
CHF 10.00 zu Gunsten von ricardo.ch. Ihr ricardo.ch-Benutzerkonto
wurde soeben für die Erfassung weiterer Angebote und für die
Abgabe von Geboten blockiert, bis der ausstehende Betrag beglichen
worden ist. Bei Nichtzahlung behält sich ricardo.ch vor, den
Gesamtausstand inkl. noch nicht fakturierter Gebühren einem
Inkassobüro zu übergeben. Was soll ich tun? Ein Beitrag
von K-Tipp würde mich sehr freuen.
Mahngebühren muss man nur bezahlen, wenn sie vertraglich
vereinbart sind. Ricardo verweist in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf das Gebührenreglement. Darin steht:
«ricardo.ch AG hat das Recht, nach der ersten Mahnung Mahnspesen
von CHF 10.00 zu belasten». Für die zweite Mahnung ist
somit 10 Franken zu bezahlen. Übergibt Ricardo die offene
Forderung dem Inkassobüro Intrum Justitia, muss man den
angeblichen Verzugsschaden, allfällig geforderte
Rechtsberaterkosten etc. nicht bezahlen. Geschuldet sind nur die
Grundforderung, die 10 Franken Mahngebühr und der gesetzliche
Verzugszins von 5 Prozent. Es stimmt zwar, dass Ricardo die
Mahngebühren auf dem Betreibungsweg nicht durchsetzen
könnte, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag macht. Auf dem
ordentlichen Gerichtsweg bekäme Ricardo aber
höchstwahrscheinlich Recht und dann wäre der Betreibungsweg
offen.
Habe mittlerweilen herausgefunden, dass die CHF 22.- noch von viel
älteren Versteigerungen stammen, da Ricardo.ch mir die Rechnungen
aber immer an eine alte E-Mail Adresse geschickt hatte, habe ich die
nie erhalten und war mir der Kosten gar nicht bewusst. Darf man denn
eine Rechnung "nur" an eine E-Mail Adresse schicken und davon
ausgehen, dass dies gelesen wird? Ich dachte immer E-Mail Adressen
seien nichts rechtsgültig. Ricardo hat zwar extra in Ihre AGB
geschrieben:" die bei der Anmeldung einzugebenden Angaben müssen
jederzeit vollständig und korrekt sein". Aber 1. wer liest schon
die AGB und 2. wer denkt schon an sein Konto bei Ricardo.ch, wenn er
die E-Mail Adresse ändert? Die CHF 22.- habe ich nun ja auch
bezahlt, muss ich auch die restlichen ca. CHF 60.- bei Intrum Justitia
bezahlen (Berabeitung etc.)?
Hätte da wohl eine Sammelklage erfolg? Denn
Mahngebühren dürfen nur die effektiven Kosten decken und
keinen Strafcharakter haben. Laut Gesetz ist keine Mahngebühr
geschuldet. Sie müsste deshalb vertraglich festgelegt werden.
Eine einseitige Erklärung einer Partei reicht dazu aber nicht.
Das sagt das Gesetz: Bei Zahlungsverzug hat der Schuldner fünf
Prozent Verzugszins zu zahlen. (OR 104) Das sagt das Gesetz: Das
Gesetz kennt keine Mahngebühren, und Inkassokosten gehen nicht
zulasten des Schuldners. (SchKG 27)
JA bei mir versucht es ricardo.ch auch. 24.55 Muss sagen sind
recht kreativ was die auslegung ihrer agb anbelangt! Online
überweiungen gratis! Man staune mir wurden 4.50 berechnet! Zudem
20 Chf für schon bezahlte rechnungen! zieht man dies ab ergint
sich eine schuld von 0.05 chf......... intrum haben sie auch schon
eingeschaltet. was solls suche ich mir halt einen anderen platz.
hatte insgesamt 1683 positive bewertungen 8 neutrale und 0 negative,
bin seit 2004 dabei. Kennt jemanad ein gutes portal? ebay nein
danke!
Wie man am Beispiel von @Ricardo12 sieht, lohnt sich das
Geschäft für ricardo.ch: Für 0,50 Fr. Schulden 22,00
Fr. einkassieren (plus die Kosten Jusititia AG - das würde ich
schon als groben Rechtsmissbrauch bezeichnen). Die meisten Leute
lassen sich einschüchtern und zahlen. Das dürfte
wahrscheinlich durch Änderung der AGB von ricardo.ch nicht gerade
wenige betreffen, die wahrscheinlich ein paar Franken Schulden bei ihr
haben, aber erst durch die Justitia AG davon erfahren. Finde, da
sollte K-Tipp mal aktiv werden.
@Watchdog Forderungen können zusätzlich mit
Umtriebsspesen betrieben werden, das stimmt, aber als Umtriebskosten
und nicht als Mahnspesen deklariert. Das sie nie Probleme hatten wird
daran liegen das die wenigsten Leute wissen dass sie bloss
Rechtsvorschlag machen müssen. Kann der Gläubiger die
Forderung nicht beweisen steht es 1:0 für den Schuldner. Die
Schweizer Gesetze sind ziemlich zugunsten von Schuldnern ausgelegt.
Sind keine Beweise, zb. Schuldanerkennung etc. vorhanden wird ein
Rechtsöffnungsbegehren verweigert und der Rechtsvorschlag nicht
aufgehoben, aber dafür hat man die hohen Kosten. NUR Mahnspesen
ohne die Forderung, da ja bezahlt, kann man nicht betreiben, es gibt
keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung von Mahnkosten.
genausowenig wie es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zahlungsfrist
von 30 Tagen gibt. Wie gesagt, dass es bei Ihnen immer ohne Probleme
geklappt hat liegt wohl daran, dass die wenigsten Leute Bescheid
wissen und die Mahngebühren einfach zahlen weil sie meinen das
sei so korrekt. Sie bekommen Panik weil sie ne Mahnung bekommen und
zahlen halt einfach. Mahngebühren sind Zusatzeinnahmen für
Gläubiger. Habe mal mit einem von der Billag telefoniert, diese
verdienen sich mit diesen Gebühren alleine schon eine goldene
Nase. Er hatte mir sogar eine Zahl genannt wieviel sie jährlich
einnehmen, eine absolute Frechheit. Ich hatte mich geweigert da ich
bezahlt hatte bevor die Mahnung kam und siehe da, es wurde ohne Murren
ausgebucht. Teilweise stehen die geforderten Mahngebühren in
keinem Verhältnis von dem tatsächlichen Aufwand. Man muss
sich wehren und nicht immer alles ohne anzuschauen bezahlen. Was
zurecht verrechnet wird bezahle ich selbstverständlich aber es
gibt halt auch vieles das zu unrecht verrechnet wird.
@Watchdog Forderungen können zusätzlich mit
Umtriebsspesen betrieben werden, das stimmt, aber als Umtriebskosten
und nicht als Mahnspesen deklariert. Das sie nie Probleme hatten wird
daran liegen das die wenigsten Leute wissen dass sie bloss
Rechtsvorschlag machen müssen. Kann der Gläubiger die
Forderung nicht beweisen steht es 1:0 für den Schuldner. Sind
keine Beweise, zb. Schuldanerkennung etc. vorhanden wird ein
Rechtsöffnungsbegehren verweigert und der Rechtsvorschlag nicht
aufgehoben. NUR Mahnspesen ohne die Forderung, da ja bezahlt, kann
man nicht betreiben, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf
Erstattung von Mahnkosten.
Mir ist es auch so ergangen: Ich habe auf Ricardo Ende 2011 etwas
für CHF 3.- versteigert. Ich hatte mich schon einige Jahre vorher
mal bei Ricardo.ch registriert. Die E-Mail Adresse, die ich damals
angegeben hatte, benutze ich heute nicht mehr. Ricardo hat mir also
eine Rechnung an die alte E-Mail Adresse geschickt, die ich daher nie
erhalten habe. Erst durch das Schreiben von Intrum Justitia wurde ich
darauf aufmerksam, dass ich einen Betrag von glaub ich CHF 0.50
hätte bezahlen müssen. Auf mein Beschwerdeschreiben hat mir
Ricardo.ch "empfohlen" die ungefähr CHF 22.- (keine Ahnung wie
dieser Betrag zusammen kommt) zu bezahlen. Das habe ich dann halt auch
gemacht. Trotzdem kam wieder eine Rechnung von Intrum Jusitia von noch
ungefähr CHF 60.- für die Bearbeitungsgebühren. Auf
nochmaliges Reklamieren, hat mir Ricardo.ch mitgeteilt, dass ich das
mit Intrum Justitia klären soll. GEHTS NOCH??? Muss ich diesen
Betrag nun noch bezahlen??
@Amidala: Danke für den Tipp! Ich habe es so gemacht, wie Sie
es empfohlen haben. Sollte ich auf das Schreiben der Justitia AG
reagieren? @Watchdog: Dass ich die (ursprüngliche) Rechnung
zahlen wollte, war gar nie die Frage. Was ich kritisierte war, dass
ich nur eine elektronische Rechnung per Email bekam, die schnell
vergessen geht, wenn man sie nicht sofort bei Empfang zahlt oder
ausdruckt. Dass sehr schnell gleich noch eine Inkassofirma wie die
Justitia AG für ein solch kleiner Betrag eingeschaltet wird,
lässt mich an der Seriösität von ricardo.ch
zweifeln.
Zufälligerweise ist dies auch seit 10 Jahren mein Job.
Komischerweise haben wir nie Probleme beim Betreiben von
Gebühren. Das einzige was der Fragesteller nicht bezahlen muss
sind die Kosten des Inkassobüros. Die Betreibungkosten Mahnspesen
und Verzugszinsen muss er bezalhen und damit wird Ricardo auch vor
Gericht durchkommen wenn er Rechtsvorschlag erhebt. Du hast recht
wenn du schreibst dass man nicht alles gilt was so in den AGB steht.
Aber wenn inn den AGB steht dass bei Zahlungsverzug Spesen fällig
werden dann kann man diese auch rechtlich durchsetzen. Mein Rat an den
Fragesteller. Zahlen sie die Spesen, die Betreibungskosten und falls
noch geschuldet die Zinsen und die Sache ist erledigt. Sie können
natürlich auch den Rate von Amidala befolgen, nur wird sie das
vermutlich teuerer zu stehen kommen.
nein sind sie nicht, in AGB kannst Du alles reinschreiben, das
heisst aber noch lange nicht dass es auch rechtlich gilt. Ist die
Rechnung bezahlt kann man keine Mahngebühren auf rechtlichem Weg
einfordern, auch dann nicht wenn die Rechnung nach der Mahnung bezahlt
wurde. Ich kenne mich damit aus und weiss wie das mit Betreibungen
etc. funktioniert (mein Job). Wie gesagt, Mahngebühren sind
nicht betreibbar, damit würden sie niemals durchkommen, und dabei
ist völlig wurscht was in den AGBs drinsteht.
Natürlich sind Mahngebühren rechtlich einforderbar. Mit
ihrer Anmeldung bei Ricardo haben sie die AGB akzeptiert. Und wenn in
den AGB steht dass Mahngebühren erhoben werden dann sind diese
natürlich auch rechtlich einforderbar.
Zahlen Sie den Rechnungsbetrag ohne die Mahngebühren, also die
10 Franken an Ricardo. Mahngebühren sind rechtlich nicht
einforderbar, man kann niemanden auf Mahngebühren betreiben.
Sollten sie es trotzdem tun dann einfach Rechtsgvorschlag machen.
Damit kommt Ricardo nicht durch beim Betreibungsamt, zudem sie es
sowieso nicht tun werden da der Aufwand viel zu hoch ist. Ich zahle
niemals Mahngebühren und hatte bisher keine Probleme. Zudem:
Mahnen muss eine Firma im Prinzip gar nicht. Es gibt auch keine
gesetzliche Zahlungsfrist, theoretisch könnte man also jemanden
an dem Tag betreiben an dem die Rg ausgestellt wurde. Zahlungsfristen
sind nichts anderes als Goodwill des Rechnungsstellers, Mahnungen auch
nur ein Hilfsmittel um Zahlungen einzufordern ohne dass man gleich den
Rechtsweg beschreiten muss.
Wieso macht sich Ricardo lächerlich? Was kann Ricardo
dafür dass sie ihre Rechnungen nicht im Griff haben?
Lächerlich ist eher die Dienste von Ricardo in Anspruch zu
nehmen, die Rechnung BEWUSST nicht zu bezahlen und sich dann noch
über Inkassomassnahmen aufzuregen.
Ricardo.ch hat nun für die geschuldeten 10 Fr. plus 10 Fr.
Mahnspesen ein Inkassobüro beauftragt. Nun sind Fr. 80,- auf der
Rechnung. Das Inkassobüro heisst Intrum Justitia AG, ein
bekannter Name bei K-Tipp. Ob sich das lohnt, ein Inkassobüro
für 10 bzw. 20 Franken zu beauftragen, wenn die Kosten vom
Inkassobüro mir (laut K-Tipp) mir nicht berechnet werden
dürfen? Ich finde, ricardo.ch macht sich damit einfach
lächerlich.
Das würde mich auch interessieren, ob eine Mahnung nur per
Email rechtens ist. Ricardo.ch meinte zwar auf Anfrage, dass das Teil
der AGB sei, der man bei der Anmeldung zugestimmt habe. Ich meine aber
dennoch, dass das deswegen nicht automatisch gesetzeskonform sein muss
- schon da die Zustellart nicht sicher ist (Spam-Filter,
geänderte Email-Adresse usw.). Ausserdem frage ich mich, wie
Ricardo die Mahnkosten begründen will, da dies offenbar alles
automatisch computergeneriert geschieht. Beim Nachprüfen habe ich
festgestellt, dass nach exakt 30 Tagen die erste Mahnung zugestellt
wurde und nach weiteren exakt 10 Tagen die zweite Mahnung mit
Mahngebühren, also welche Kosten?... Nur die Post vom
Inkassobüro wird wohl nicht per Email zugestellt...
Eine Zahlungserinnerung per Mail darf auf jeden Fall versendet
werden, Eine rechtsgültige Mahnung muss meines Wissens nach
schriftlich erfolgen, jedoch weiß ich dies nicht genau.
Ein Betrag von paar Franken aus dem Jahr 2010 wurde per E-Mail
Rechnung angeblich verrechnet, die Mahngebühren sind aber
höher als der Rechnungsbetrag. Ich habe gerade nachgeschaut, die
Rechnungen und Mahnungen sind nie in meinem Postfach angekommen.
Eventuell wurden sie vom Spam-Filter rausgefiltert. Ist eine Mahnung
per E-Mail zulässig?