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phrederlechner | 22.12.2011, 11:31

Ricardo drohnt mit Inkassobüro

 

Ricardo hatte kürzlich seine AGB geändert. Neu muss man auch kleinere Beträge gleich zahlen. In meinem Fall wären das um die 10 Fr. gewesen. Soweit für mich kein Problem. Die Rechnung wurde aber nur per Email versendet, die unter der Flut der täglichen Emails untergegangen ist. Das gleiche ist mit der ersten Mahnung passiert. Genau 10 Tage später kam dann das Mail, dass zur Orginalrechnung nun noch 10 Fr. Mahngebüren dazugekommen sei (in meinem Fall also eine Verdoppelung der Gebühren!). Ansonsten werde mein Kundenkonto gesperrt. Daraufhin habe ich geschrieben, dass die ersten beiden Rechnungen mir leider untergegangen seien, ich bereit sei, die Originalrechnung zu zahlen, jedoch nicht die (virtuellen) Mahnkosten, die meine Rechnung gleich verdoppelten. Die Antwort: "Leider können Mahngebühren nicht storniert werden." Als nächstes kam dann ein weiteres Mail, dass mein Kundenkonto gesperrt worden sei und: "Bei Nichtzahlung behält sich ricardo.ch vor, den Gesamtausstand inkl. noch nicht fakturierter Gebühren einem Inkassobüro zu übergeben." Auch Rechnungen nur per Email zu versenden scheint mir unüblich zu sein. Ich bekomme normalerweise nur Rechnungen/Zahlungsbestätigungen NACH erfolgter Zahlung, die meistens sowiso automatisch von der Kreditkarte abgebucht werden (wie z.B. bei der Konkurrenz eBay).

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Antworten (37)

 
  • marcoburger | 04.05.2012, 14:12

    Desaströser Verbraucherschutz bei Ricardo!

    Dass ricardo.ch auch bei Verkäufern Fehler begeht, bei denen
    man sich fragt, ob die Macher hinter der Seite eigentlich
    überhaupt über die nötigen Qualifikationen
    verfügen, um Ricardo.ch zu betreiben verwundert mich nicht
    weiter: Mir ist Folgendes passiert: Ich habe zu einem hohen Preis
    gebrauchtes Porzellan von einer privaten Anbieterin gekauft. Diese hat
    es derart schlecht verpackt, dass viele Teile zerbrochen bei mir
    ankamen. Leider war es mir nicht einmal möglich diese
    Verkäuferin negativ zu bewerten, da sie darauf verwiesen hat,
    dass sie für den Transport keine Haftung übernehme. Auf
    diese Weise ist es antürlich einfach auch bereits
    beschädigte Artikel zu verkaufen -man hat ja nichts zu
    befürchten. Ricardo.ch hat die negative Bewertung sofort
    gelöscht und das obwohl sie sachlich formuliert war und keine
    Beleidigungen enthielt. Mal ehrlich, beschädigtes Porzellan
    haben wir doch alle iregndwo zu Hause stehen. Ob wir das jetzt nun bei
    Ricardo.Ch einstellen oder nicht hängt doch alleine von unseren
    Moral- und Wertvorstellungen ab. Skrupellosen Personen öffnet
    sich doch somit bei Ricardo.ch ein weites Feld für einen Betrug.
    Andererseits, wer braucht schon Ricardo.ch? In Deutschland
    gehört das entsprechende Pendant längst der Vergangenheit
    an. Dort hat sich die Konkurrenz mit den vier bunten Buchstaben
    durchgesetzt. Warum nur ?!:))))))

  • soonichtoder | 01.05.2012, 10:08

    ricardo droht mit inkasso gebühren

    @slucky bezahlen Sie doch einfach nur den Wert der Dienstleistung
    und vergessen Sie die Mahngebühren - ja es ist eine Frechheit,
    nur noch elektronische Rechnungen zu verschicken - zugleich sind es
    diese Firmen, bei denen eine Zahlung bei der offiziellen Post am
    Schalter - noch extra kostet. Wir haben als Bürger verschiedene
    Möglichkeiten Zahlungen vozunehmen und es ist unglaublich, dass
    ricardo und andere Firmen uns beim bezahlen der Rechnungen per Bank
    oder Post dadurch bestraft, dass wir deren Spesen übernehmen
    müssen.

  • slucky | 28.04.2012, 14:15

    Fehler hin oder her

    ABer es handelt sich um einen Betrag von 10.- CHF inklusive
    Mahngebür 20. Ricardo hat mir geantwortet, dass sie eine
    Rechnung erst am 20.- CHF schicken (per post) ohne Mahngebür. In
    dem Sinn sind alle Kleinen verarscht, welche mal den kleinen Betrag
    vergessen. Nur so zur info: Bei Intrum Justicia ist man für
    IMMER registriert! Zudem Verlangen die eine Mahngebühr von 50
    CHF. Da würde es doch Ricardo gut tun, wenn sie auch den kleinen
    kunden mit etwas mehr "Liebe" entgegentreten. Ich für meinen Teil
    werde sowieso nie mehr mit Ricardo zusammenarbeiten und in dem Sinn
    auch meinem Umfeld sagen, wie sie vorgenen! Bei jeder anderen Firma
    bekommt man eine Rechnung - spähtestets wenn es um eine Mahnung
    handelt. Da möge Ricardo vielleicht im Recht sein -
    Kundenfreundlichkeit wird aber sehr klein geschrieben!

  • Watchdog | 26.04.2012, 10:10

    Wie arm

    Für ihren eigenen Fehler wollen Sie nun die Ricardo
    Mitarbeiter schikanieren?

  • slucky | 26.04.2012, 09:17

    wenn man bei dennen mal registriert wird...

    sollte man einfach jeden tag anrufen bis man für den
    lächerlichen betrag gelöscht wird!!!! Das mache ich jetzt!
    Es soll sich nicht lohnen 20 CHF einzutreiben! RUFT ALLE JEDEN TAG
    AN!

  • soonichtoder | 08.03.2012, 19:17

    ricado droht mit inkassobüro

    @phrederlechner Man kann begründet auf den Datenschutz von
    Intrum verlangen, 1. Ein Auszug - was sie über die Person
    gesammelt haben 2. das Ganze löschen lassen dies völlig
    kostenlos

  • Watchdog | 07.03.2012, 11:06

    @soonichtoder

    1. Arbeite ich nicht bei Ricardo
    2. Habe ich hier keine
    falschen Empfehlungen abgegeben.

  • phrederlechner | 06.03.2012, 10:12

    Intrum am längeren Hebel

    @soonichtoder: Leider ist die Intrum Justitia am längeren
    Hebel. Denn ohne die Zahlung der Hauptforderung (inkl. Mahnspesen!)
    bekommt man immer wieder Post von der Intrum und man ist bei denen als
    nicht Zahlungsfähig oder weiss ich was aufgeführt. So kann
    es passieren, dass man - wie bei @Binita84 passiert - nichts mehr
    gegen Rechnungen zahlen kann, weil die Firmen Auskunft bei der Intrum
    beziehen. Eigentlich lächerlich wegen 10 Fr. unbezahlter
    Mahnspesen, ich würde das Erpressung nennen. Dem Konsumenten
    bleibt dann fast nichts anderes übrig, als auch die Mahnkosten zu
    zahlen und sich gegen die Restforderung mit dem Musterbrief des
    Konsumentenschutzes zu wehren.

  • soonichtoder | 02.03.2012, 16:11

    ricardo.ch Intrum Justicium

    @watchdog sie scheinen ja für ricardo.ch zu arbeiten. Geben
    sie den den zu unrecht Betriebenen doch nicht so falsche Empfehlungen.
    Tatsache ist, dass ricardo.ch die Rechnungen inkl Mahnspesen an die
    Intrum VERKAUFT MAN NENNT DAS ZESSION. Darum auch die Betreibung von
    Kleinstbeträgen durch die Intrum. Diese schlägt dann die
    illegalen Kosten drauf - oft noch unter Angabe von falschen OR
    (Obligationenrecht) Paragraphen. ricardo.ch hat nichts mehr damit
    zutun und wird zu ca. 3/4 für die ausstehenden Beträge von
    der Intrum bezahlt. Das grosse GEld macht dann die Intrum dank den
    eingeschüchterten Kunden, die der Intrum den ganzen Stuss
    bezahlen. Mein Ratschlag: Zahlen Sie den effektiven Betrag ohne die
    10.- Mahnspesen bei ricardo.ch und warten ab - es wird wahrscheinlich
    nichts weiter passieren. Auch die Sunrise verkauft ihre Forderungen AN
    die Intrum. Das Gesetz besagt, dass der Gäubiger selber seine
    Forderungen eintreiben muss - gibt er diese Arbeit ab - ist er
    für die Spesen die dadurch entstehen verantwortlich. NOCH
    FRAGEN??????

  • phrederlechner | 01.03.2012, 14:33

    Musterbrief wirkt

    Habe unter Verwendung des Musterbrief Inkassofirmen vom
    Konsumentenschutz an Intrum Justitia geschrieben. Der Fall ist nun
    unter meinem Account als "erledigte Fälle" aufgeführt. Man
    muss also nur die Originalrechnung (inkl. Mahnung) zahlen. Gegen die
    Gebühren der Intrum kann man sich mit dem Musterbrief wehren.
    Wünsche allen gute Besserung.

  • EnverSh | 14.02.2012, 13:35

    Lösungsvorschläge

    Da ich noch ziemlich naiv bin habe ich eine Mail an Ricardo
    geschrieben: Ich habe diese gebeten eine andere
    Zahlungsmöglichkeit einzurichten. Vorschläge: - E-Rechnung
    - Kreditkarten Angaben auf Ricardo hinterlegen - Rechnung oder
    zumindest die erste Mahnung per Post senden. Und auch gleich eine
    Bitte: Unter diesem Link kann jeder einen Rechnungssteller
    vorschlagen die Variante E-Rechnung anzubieten.
    http://www.e-rechnung.ch/rechnungssteller_vorschlagen_de.html Allso
    bitte bitte sendet alle hier eine Empfehlungsmail an Ricardo.

  • Binita84 | 11.02.2012, 16:56

    Ich bin also nicht die einzige!

    Habe seit Monaten nichts mehr verkauft und die Mails von Ricardo
    übersehen. Der Ursprüngliche Betrag belief sich auf 11.15.
    Diesen plus die Mahnkosten und Zinsen hab ich sofort bezahlt nach dem
    Schreiben von Intrum. Den Verzugsschaden von 58.- jedoch nicht. Habe
    noch nen eingeschriebenen Musterbrief vom Konsumentenschutz geschickt.
    Bis jetzt hab ich nichts gehört von Intrum. Hätte Ricardo
    die mir ne Rechnung per Post geschickt, hätte ich doch sofort
    bezahlt!  Nun hab ich noch ein Problem. An diversen Orten kann
    ich nicht mehr auf Rechnung bestellen, da sie sich
    Bonitätsauskünfte bei intrum holen. Kann mir jemand sagen
    wie ich denn Eintrag wieder loswerde? Ich stelle Intrum jetzt dann ne
    Rechnung für meinen ganzen Aufwand zu... ;)

  • phrederlechner | 08.02.2012, 10:18

    Kulanz

    Herr oder Frau @Watchdog: Da ich hier nicht der einzige bin, der
    das Problem hat, für EIN PAAR FRANKEN (es geht ja meist um
    Schulden von UNTER 10 (zehn!) Franken auf die noch eine
    Mahngebühr von 10 Franken draufgeschlagen wird) von ricardo.ch
    betrieben zu werden, scheint mir das Problem nicht beim Konsumenten zu
    liegen, sondern bei der Firma, die unterschiedslos alle Kunden
    betreibt, selbst wenn sie nur ursprünglich nur einen Franken
    Schulden hatten. Macht man das bei Kunden, die 100 und mehr Franken
    Schulden haben (laut der ursprünglichen AGB musste man eine
    Rechnung erst ab 300 Franken zahlen - ein seltsames Lockvogelangebot
    -, diese AGB hat die ricardo.ch aber Ende letztes Jahr geändert),
    verstehe ich das ja. Ja, kann sich das in den heutigen schwierigen
    wirtschaftlichen Zeiten eine Firma noch leisten, so mit seinen Kunden
    umzugehen? Wir kämpfen in unserem Geschäft um jeden Kunden
    und dort vetreibt eine Firma seine Kunden grosszügig. Das ist
    das, was mich hier über die Null-Kulanz von ricardo.ch
    verwundert! (Wohlgemerkt, ich hatte mit ricardo.ch VOR der
    Weiterleitung ans Inkassobüro Kontakt aufgenommen). Hier im
    Forum wurden übrigens von Fachleuten recht unterschiedliche
    Meinungen geäussert, ob die Mahnkosten überhaupt durch die
    AGB vetraglich vereinbart sind oder nicht und wenn, ob diese Betrieben
    werden können oder nicht. Jedenfalls interessant, denke, schon
    allein das war der Ärger wert...

  • Watchdog | 06.02.2012, 07:48

    Eigenverwantwortung

    Immer wieder schön zu sehen wie Leute ihre eigenen Fehler auf
    andere wälzen. Nochmals zum mitschreiben Herr phrederlechner. Sie
    haben die Mahnung bewusst nicht bezahlt und wundern sich über
    Inkassomassnahmen? Sie sind selber dafür verantwortlich ihre
    Mails zu kontrollieren und die Adresse nötigenfalls anzupassen.
    Und dann sollte Ricardo auch noch kulant sein und Ihnen die Spesen
    erlassen. Wo fängt Kulanz an und wo die Eigenverantwortung des
    Kunden? Ich kenne das aus unserem Betrieb. Jeder der eine Betreibung
    erhält hat natürlich nie eine Mahnung oder eine Rechnung
    erhalten und verlangt Kulanz. Also Leute, macht nicht Ricardo
    für euer eigenes Fehlverhalten veranwortlich, aber ist
    natürlich einfacher dem bösen Ricardo die Schuld zu in die
    Schuhe zu schieben.

  • Ice-Age | 06.02.2012, 05:42

    Ricardo spart bei Software

    Wenn ich eine e-Mail an eine nicht mehr gültige Mailadresse
    schicke, erhalte ich eine Nachricht vom betreffenden Mailserver.
    Ricardo verschickt wohl seine Erst- und Zweitmahnungen nur automatisch
    und merkt deshalb gar nicht, wenn die e-Mail ins Leere laufen. Bei
    einer Firma mit gutem Service wird wichtige Korrespondenz noch "von
    Hand" bearbeitet, womit solcher Ärger für die Kunden
    vermieden werden kann. Schade, dass eine ansonsten gute Plattform
    keinen besseren Service anbietet!

  • maro_53 | 04.02.2012, 09:29

    Anstatt hier die lasche Entschuldigung :

    "Ricardomail ist im Spam untergegange"n, solltet ihr mal lernen
    eure Mailkonten richtig zu konfigurieren, oder ein korrektes Mail
    benutzen ! Ich arbeite mit Gmail und brauche Thunderbird und habe fast
    nie Spam im Briefkasten, und falls doch, einfach als unerwünscht
    markieren und der Fall ist erledigt. Man sollte nicht aus de Auge
    verlieren, dass Ricardo eben aus solchen Gründen (Mail im Spam
    untergegangen), ihre Rechnungen sofort erstellt. Ihr seid selber
    Schuld an dieser Situation.

  • wokolade | 03.02.2012, 16:29

    meine anfrage ........ edv für konsumentenfragen

    PSehr geehrter Herr B Das Eidg. Büro für
    Konsumentenfragen BFK dankt Ihnen für Ihre Anfrage vom 1. Februar
    2012. Tatsächlich sind Mahngebühren nur geschuldet, wenn
    sie vertraglich vereinbart wurden. In den AGB der Internetseite
    (http://www.ricardo.ch/ueber-uns/Portals/ch-ueber-uns/Docs/downloads-p
    df-de/AGB_DE.pdf ) haben wir keine derartige Vereinbarung gefunden.
    Versichern Sie sich aber, dass sie auch in keinem anderen
    vertraglichen Dokument enthalten ist. Art. 27 Abs. 3 des
    Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR
    281.1, http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/a27.html ) gilt gemäss
    Bundesgericht nur im Verfahren vor den Ämtern, nicht aber
    für die Vertretung vor Einleitung der Betreibung und nicht in den
    betreibungsrechtlichen Summarsachen (Rechtsöffnung). Wir hoffen,
    Ihnen mit diesen Angaben zu dienen. Freundliche Grüsse Jacques
    Vifian Stellvertreter Eidgenössisches
    Volkswirtschaftsdepartement EVD Eidgenössisches Büro
    für Konsumentenfragen BFK Effingerstrasse 27, CH-3003 Bern Tel.
    +41 31 322 20 30 Fax +41 31 322 43 70 jacques.vifian@gs-evd.admin.ch
    www.konsum.admin.ch

  • phrederlechner | 03.02.2012, 14:30

    Thema erledigt

    Habe nun die 10 Franken Mahngebühren plus den Verzugszins, die
    die Intrum Justitia mit 5 Rappen (!) berechnete, bei ricardo.ch
    bezahlt. Habe keine Zeit und Lust mich weiter mit dem Thema zu
    befassen. Die Rechnungen der Intrum Justitia kann man ja nach
    einhelliger Meinung ignorieren, da sie keine Rechtsgrundlage haben.
    Nach der Logik von Frau Walder müsste man allerdings auch 1000
    Fr. Mahngebühren zahlen, nur weils in der AGB steht (und die die
    meisten doch nicht lesen) (!?). Für meinen Fall, nie wieder
    ricardo.ch. Habe dort ein einziges mal etwas verkaufen können und
    muss die Gebühren nun noch doppelt zahlen. Die kennen nur 0%
    Kulanz und brauchen offenbar keine Kunden mehr. Ricardo.ch hat meiner
    Meinung nach den Fehler gemacht, alles nur auf e-Mail-Basis
    aufzubauen. E-Mails-Adressen werden aber oft gewechselt (ich z.B.
    musste meine letzte wegen der Spam-Flut aufgeben). Da vergisst man
    schnell mal das nicht bei allen Portalen, Shops, Foren etc.
    mittzuteilen, vorallem wenn man diese seit längerem nicht mehr
    benutzt hat. Da nützt auch die AGB einer ricardo.ch nicht, wenn
    sie die Uptodate-Haltung des Kontos vorschreibt. Bei eBay könnte
    das schon gar nicht passieren. Die haben dort meine
    Kreditkartenangaben und es wird mir mitgeteilt, wenn das Verfallsdatum
    herannaht. Die Rechnungstellung und Abbuchung erfolgt
    regelmässig. Wäre die e-Mail-Adresse nicht mehr gültig,
    könnte ich nicht mehr mit eBay geschäften - somit sind
    praktisch keine offene Rechnungen möglich. Da sieht man den
    Unterschied zwischen Profis und ... (na, ich sags besser
    nicht...).

  • EnverSh | 03.02.2012, 11:48

    Das selbe

    bei mir das selbe 3.55 Rechnung, Bei den haufen Mails
    untergegangen. Einen Monat später 10 Mahngebür. fast das
    dreifache vom eigentlichen Betrag.... Frechheit finde ich!! Sollen
    die Doch Briefe schreiben Die 3.55 habe ich unmittelbar nach der
    Mahnung beglichen, nicht aber die 10.- Mahngebür. Mail von
    Gestern: Trotz zweimaliger Mahnung haben Sie Ihre ausstehende Rechnung
    nicht vollständig bezahlt. Ihr aktueller Kontosaldo beträgt
    CHF 10.00 zu Gunsten von ricardo.ch. Ihr ricardo.ch-Benutzerkonto
    wurde soeben für die Erfassung weiterer Angebote und für die
    Abgabe von Geboten blockiert, bis der ausstehende Betrag beglichen
    worden ist. Bei Nichtzahlung behält sich ricardo.ch vor, den
    Gesamtausstand inkl. noch nicht fakturierter Gebühren einem
    Inkassobüro zu übergeben. Was soll ich tun? Ein Beitrag
    von K-Tipp würde mich sehr freuen.

  • Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp | 02.02.2012, 13:19

    Nur vereinbarte Mahngebühren und gesetzlicher Verzugszins geschuldet

    Mahngebühren muss man nur bezahlen, wenn sie vertraglich
    vereinbart sind. Ricardo verweist in den Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen auf das Gebührenreglement. Darin steht:
    «ricardo.ch AG hat das Recht, nach der ersten Mahnung Mahnspesen
    von CHF 10.00 zu belasten». Für die zweite Mahnung ist
    somit 10 Franken zu bezahlen. Übergibt Ricardo die offene
    Forderung dem Inkassobüro Intrum Justitia, muss man den
    angeblichen Verzugsschaden, allfällig geforderte
    Rechtsberaterkosten etc. nicht bezahlen. Geschuldet sind nur die
    Grundforderung, die 10 Franken Mahngebühr und der gesetzliche
    Verzugszins von 5 Prozent. Es stimmt zwar, dass Ricardo die
    Mahngebühren auf dem Betreibungsweg nicht durchsetzen
    könnte, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag macht. Auf dem
    ordentlichen Gerichtsweg bekäme Ricardo aber
    höchstwahrscheinlich Recht und dann wäre der Betreibungsweg
    offen.

  • Ricardo12 | 01.02.2012, 15:45

    Rechnung auf E-Mail Adresse

    Habe mittlerweilen herausgefunden, dass die CHF 22.- noch von viel
    älteren Versteigerungen stammen, da Ricardo.ch mir die Rechnungen
    aber immer an eine alte E-Mail Adresse geschickt hatte, habe ich die
    nie erhalten und war mir der Kosten gar nicht bewusst. Darf man denn
    eine Rechnung "nur" an eine E-Mail Adresse schicken und davon
    ausgehen, dass dies gelesen wird? Ich dachte immer E-Mail Adressen
    seien nichts rechtsgültig. Ricardo hat zwar extra in Ihre AGB
    geschrieben:" die bei der Anmeldung einzugebenden Angaben müssen
    jederzeit vollständig und korrekt sein". Aber 1. wer liest schon
    die AGB und 2. wer denkt schon an sein Konto bei Ricardo.ch, wenn er
    die E-Mail Adresse ändert? Die CHF 22.- habe ich nun ja auch
    bezahlt, muss ich auch die restlichen ca. CHF 60.- bei Intrum Justitia
    bezahlen (Berabeitung etc.)?

  • wokolade | 01.02.2012, 12:31

    Hab da was!

    Hätte da wohl eine Sammelklage erfolg? Denn
    Mahngebühren dürfen nur die effektiven Kosten decken und
    keinen Strafcharakter haben. Laut Gesetz ist keine Mahngebühr
    geschuldet. Sie müsste deshalb vertraglich festgelegt werden.
    Eine einseitige Erklärung einer Partei reicht dazu aber nicht.
    Das sagt das Gesetz: Bei Zahlungsverzug hat der Schuldner fünf
    Prozent Verzugszins zu zahlen. (OR 104) Das sagt das Gesetz: Das
    Gesetz kennt keine Mahngebühren, und Inkassokosten gehen nicht
    zulasten des Schuldners. (SchKG 27)

  • wokolade | 01.02.2012, 11:58

    Ja bei mir auch

    JA bei mir versucht es ricardo.ch auch. 24.55 Muss sagen sind
    recht kreativ was die auslegung ihrer agb anbelangt! Online
    überweiungen gratis! Man staune mir wurden 4.50 berechnet! Zudem
    20 Chf für schon bezahlte rechnungen! zieht man dies ab ergint
    sich eine schuld von 0.05 chf......... intrum haben sie auch schon
    eingeschaltet. was solls suche ich mir halt einen anderen platz.
    hatte insgesamt 1683 positive bewertungen 8 neutrale und 0 negative,
    bin seit 2004 dabei. Kennt jemanad ein gutes portal? ebay nein
    danke!

  • phrederlechner | 01.02.2012, 10:42

    Einschüchtern lohnt sich

    Wie man am Beispiel von @Ricardo12 sieht, lohnt sich das
    Geschäft für ricardo.ch: Für 0,50 Fr. Schulden 22,00
    Fr. einkassieren (plus die Kosten Jusititia AG - das würde ich
    schon als groben Rechtsmissbrauch bezeichnen). Die meisten Leute
    lassen sich einschüchtern und zahlen. Das dürfte
    wahrscheinlich durch Änderung der AGB von ricardo.ch nicht gerade
    wenige betreffen, die wahrscheinlich ein paar Franken Schulden bei ihr
    haben, aber erst durch die Justitia AG davon erfahren. Finde, da
    sollte K-Tipp mal aktiv werden.

  • Amidala | 30.01.2012, 14:17

    Mahngebühren

    @Watchdog Forderungen können zusätzlich mit
    Umtriebsspesen betrieben werden, das stimmt, aber als Umtriebskosten
    und nicht als Mahnspesen deklariert. Das sie nie Probleme hatten wird
    daran liegen das die wenigsten Leute wissen dass sie bloss
    Rechtsvorschlag machen müssen. Kann der Gläubiger die
    Forderung nicht beweisen steht es 1:0 für den Schuldner. Die
    Schweizer Gesetze sind ziemlich zugunsten von Schuldnern ausgelegt.
    Sind keine Beweise, zb. Schuldanerkennung etc. vorhanden wird ein
    Rechtsöffnungsbegehren verweigert und der Rechtsvorschlag nicht
    aufgehoben, aber dafür hat man die hohen Kosten. NUR Mahnspesen
    ohne die Forderung, da ja bezahlt, kann man nicht betreiben, es gibt
    keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung von Mahnkosten.
    genausowenig wie es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zahlungsfrist
    von 30 Tagen gibt. Wie gesagt, dass es bei Ihnen immer ohne Probleme
    geklappt hat liegt wohl daran, dass die wenigsten Leute Bescheid
    wissen und die Mahngebühren einfach zahlen weil sie meinen das
    sei so korrekt. Sie bekommen Panik weil sie ne Mahnung bekommen und
    zahlen halt einfach. Mahngebühren sind Zusatzeinnahmen für
    Gläubiger. Habe mal mit einem von der Billag telefoniert, diese
    verdienen sich mit diesen Gebühren alleine schon eine goldene
    Nase. Er hatte mir sogar eine Zahl genannt wieviel sie jährlich
    einnehmen, eine absolute Frechheit. Ich hatte mich geweigert da ich
    bezahlt hatte bevor die Mahnung kam und siehe da, es wurde ohne Murren
    ausgebucht. Teilweise stehen die geforderten Mahngebühren in
    keinem Verhältnis von dem tatsächlichen Aufwand. Man muss
    sich wehren und nicht immer alles ohne anzuschauen bezahlen. Was
    zurecht verrechnet wird bezahle ich selbstverständlich aber es
    gibt halt auch vieles das zu unrecht verrechnet wird.

  • Amidala | 30.01.2012, 14:09

    Mahngebühren

    @Watchdog Forderungen können zusätzlich mit
    Umtriebsspesen betrieben werden, das stimmt, aber als Umtriebskosten
    und nicht als Mahnspesen deklariert. Das sie nie Probleme hatten wird
    daran liegen das die wenigsten Leute wissen dass sie bloss
    Rechtsvorschlag machen müssen. Kann der Gläubiger die
    Forderung nicht beweisen steht es 1:0 für den Schuldner. Sind
    keine Beweise, zb. Schuldanerkennung etc. vorhanden wird ein
    Rechtsöffnungsbegehren verweigert und der Rechtsvorschlag nicht
    aufgehoben. NUR Mahnspesen ohne die Forderung, da ja bezahlt, kann
    man nicht betreiben, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf
    Erstattung von Mahnkosten.

  • Ricardo12 | 30.01.2012, 09:16

    Lausiger Kundenservice bei Ricardo.ch

    Mir ist es auch so ergangen: Ich habe auf Ricardo Ende 2011 etwas
    für CHF 3.- versteigert. Ich hatte mich schon einige Jahre vorher
    mal bei Ricardo.ch registriert. Die E-Mail Adresse, die ich damals
    angegeben hatte, benutze ich heute nicht mehr. Ricardo hat mir also
    eine Rechnung an die alte E-Mail Adresse geschickt, die ich daher nie
    erhalten habe. Erst durch das Schreiben von Intrum Justitia wurde ich
    darauf aufmerksam, dass ich einen Betrag von glaub ich CHF 0.50
    hätte bezahlen müssen. Auf mein Beschwerdeschreiben hat mir
    Ricardo.ch "empfohlen" die ungefähr CHF 22.- (keine Ahnung wie
    dieser Betrag zusammen kommt) zu bezahlen. Das habe ich dann halt auch
    gemacht. Trotzdem kam wieder eine Rechnung von Intrum Jusitia von noch
    ungefähr CHF 60.- für die Bearbeitungsgebühren. Auf
    nochmaliges Reklamieren, hat mir Ricardo.ch mitgeteilt, dass ich das
    mit Intrum Justitia klären soll. GEHTS NOCH??? Muss ich diesen
    Betrag nun noch bezahlen??

  • phrederlechner | 26.01.2012, 12:28

    Danke

    @Amidala: Danke für den Tipp! Ich habe es so gemacht, wie Sie
    es empfohlen haben. Sollte ich auf das Schreiben der Justitia AG
    reagieren? @Watchdog: Dass ich die (ursprüngliche) Rechnung
    zahlen wollte, war gar nie die Frage. Was ich kritisierte war, dass
    ich nur eine elektronische Rechnung per Email bekam, die schnell
    vergessen geht, wenn man sie nicht sofort bei Empfang zahlt oder
    ausdruckt. Dass sehr schnell gleich noch eine Inkassofirma wie die
    Justitia AG für ein solch kleiner Betrag eingeschaltet wird,
    lässt mich an der Seriösität von ricardo.ch
    zweifeln.

  • Watchdog | 26.01.2012, 10:55

    Liebe Amidala

    Zufälligerweise ist dies auch seit 10 Jahren mein Job.
    Komischerweise haben wir nie Probleme beim Betreiben von
    Gebühren. Das einzige was der Fragesteller nicht bezahlen muss
    sind die Kosten des Inkassobüros. Die Betreibungkosten Mahnspesen
    und Verzugszinsen muss er bezalhen und damit wird Ricardo auch vor
    Gericht durchkommen wenn er Rechtsvorschlag erhebt. Du hast recht
    wenn du schreibst dass man nicht alles gilt was so in den AGB steht.
    Aber wenn inn den AGB steht dass bei Zahlungsverzug Spesen fällig
    werden dann kann man diese auch rechtlich durchsetzen. Mein Rat an den
    Fragesteller. Zahlen sie die Spesen, die Betreibungskosten und falls
    noch geschuldet die Zinsen und die Sache ist erledigt. Sie können
    natürlich auch den Rate von Amidala befolgen, nur wird sie das
    vermutlich teuerer zu stehen kommen.

  • Amidala | 25.01.2012, 17:32

    Nein sind sie nicht

    nein sind sie nicht, in AGB kannst Du alles reinschreiben, das
    heisst aber noch lange nicht dass es auch rechtlich gilt. Ist die
    Rechnung bezahlt kann man keine Mahngebühren auf rechtlichem Weg
    einfordern, auch dann nicht wenn die Rechnung nach der Mahnung bezahlt
    wurde. Ich kenne mich damit aus und weiss wie das mit Betreibungen
    etc. funktioniert (mein Job). Wie gesagt, Mahngebühren sind
    nicht betreibbar, damit würden sie niemals durchkommen, und dabei
    ist völlig wurscht was in den AGBs drinsteht.

  • Watchdog | 24.01.2012, 13:08

    Mahngebühren

    Natürlich sind Mahngebühren rechtlich einforderbar. Mit
    ihrer Anmeldung bei Ricardo haben sie die AGB akzeptiert. Und wenn in
    den AGB steht dass Mahngebühren erhoben werden dann sind diese
    natürlich auch rechtlich einforderbar.

  • Amidala | 23.01.2012, 15:13

    Gebühren nicht zulässig

    Zahlen Sie den Rechnungsbetrag ohne die Mahngebühren, also die
    10 Franken an Ricardo. Mahngebühren sind rechtlich nicht
    einforderbar, man kann niemanden auf Mahngebühren betreiben.
    Sollten sie es trotzdem tun dann einfach Rechtsgvorschlag machen.
    Damit kommt Ricardo nicht durch beim Betreibungsamt, zudem sie es
    sowieso nicht tun werden da der Aufwand viel zu hoch ist. Ich zahle
    niemals Mahngebühren und hatte bisher keine Probleme. Zudem:
    Mahnen muss eine Firma im Prinzip gar nicht. Es gibt auch keine
    gesetzliche Zahlungsfrist, theoretisch könnte man also jemanden
    an dem Tag betreiben an dem die Rg ausgestellt wurde. Zahlungsfristen
    sind nichts anderes als Goodwill des Rechnungsstellers, Mahnungen auch
    nur ein Hilfsmittel um Zahlungen einzufordern ohne dass man gleich den
    Rechtsweg beschreiten muss.

  • Watchdog | 23.01.2012, 13:50

    Lächerlich

    Wieso macht sich Ricardo lächerlich? Was kann Ricardo
    dafür dass sie ihre Rechnungen nicht im Griff haben?
    Lächerlich ist eher die Dienste von Ricardo in Anspruch zu
    nehmen, die Rechnung BEWUSST nicht zu bezahlen und sich dann noch
    über Inkassomassnahmen aufzuregen.

  • phrederlechner | 19.01.2012, 09:26

    Rechnung von Inkassobüro

    Ricardo.ch hat nun für die geschuldeten 10 Fr. plus 10 Fr.
    Mahnspesen ein Inkassobüro beauftragt. Nun sind Fr. 80,- auf der
    Rechnung. Das Inkassobüro heisst Intrum Justitia AG, ein
    bekannter Name bei K-Tipp. Ob sich das lohnt, ein Inkassobüro
    für 10 bzw. 20 Franken zu beauftragen, wenn die Kosten vom
    Inkassobüro mir (laut K-Tipp) mir nicht berechnet werden
    dürfen? Ich finde, ricardo.ch macht sich damit einfach
    lächerlich.

  • phrederlechner | 06.01.2012, 13:51

    Rechtskonform?

    Das würde mich auch interessieren, ob eine Mahnung nur per
    Email rechtens ist. Ricardo.ch meinte zwar auf Anfrage, dass das Teil
    der AGB sei, der man bei der Anmeldung zugestimmt habe. Ich meine aber
    dennoch, dass das deswegen nicht automatisch gesetzeskonform sein muss
    - schon da die Zustellart nicht sicher ist (Spam-Filter,
    geänderte Email-Adresse usw.). Ausserdem frage ich mich, wie
    Ricardo die Mahnkosten begründen will, da dies offenbar alles
    automatisch computergeneriert geschieht. Beim Nachprüfen habe ich
    festgestellt, dass nach exakt 30 Tagen die erste Mahnung zugestellt
    wurde und nach weiteren exakt 10 Tagen die zweite Mahnung mit
    Mahngebühren, also welche Kosten?... Nur die Post vom
    Inkassobüro wird wohl nicht per Email zugestellt...

  • Edgar55 | 05.01.2012, 15:45

    Das kommt drauf an

    Eine Zahlungserinnerung per Mail darf auf jeden Fall versendet
    werden, Eine rechtsgültige Mahnung muss meines Wissens nach
    schriftlich erfolgen, jedoch weiß ich dies nicht genau.

  • AHugener | 30.12.2011, 19:39

    Habe genau das gleiche Problem

    Ein Betrag von paar Franken aus dem Jahr 2010 wurde per E-Mail
    Rechnung angeblich verrechnet, die Mahngebühren sind aber
    höher als der Rechnungsbetrag. Ich habe gerade nachgeschaut, die
    Rechnungen und Mahnungen sind nie in meinem Postfach angekommen.
    Eventuell wurden sie vom Spam-Filter rausgefiltert. Ist eine Mahnung
    per E-Mail zulässig?

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