Geld + Versicherung

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Geldberatung | 03.09.2010, 14:17

Weiterbildung: Kann ich die Kosten rückwirkend von den Steuern abziehen?

 

Von 2006 bis 2008 habe ich ein Nachdiplomstudium MAS in Betriebswirtschaft absolviert. Die Kosten dafür habe ich jedes Jahr von den Steuern abgezogen, leider erfolglos. Laut K-Geld (3/2010) ist ein Nachdiplomstudium neuerdings im Kanton Zürich abzugsfähig. Kann ich meine Ausgaben für die Weiterbildung rückwirkend geltend machen?

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Antworten (1)

 
  • Geldberatung | 03.09.2010, 14:22

    Nur unter folgenden Voraussetzungen

    Ein nachträglicher Abzug der Weiterbildungskosten für ein
    Master-of-Advanced-Nachdiplomstudium wäre nur unter folgenden
    Voraussetzungen denkbar:

    - Die Steuerverfügungen für die betreffenden Jahre sind noch
    nicht definitiv.
    - Die Ausbildung erfolgte berufsbegleitend.
    - Sie arbeiteten damals bereits in einer Position, die
    betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderte, wenn auch auf tieferem
    Niveau.

    Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, wäre zu
    prüfen, ob das Steueramt bereit ist, die neue Re gelung auch
    rückwirkend zuzu lassen, und ob ein nachträglicher Abzug der
    Weiterbildungskosten möglich ist. Ein rechtlicher An­spruch
    darauf besteht nicht.
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