Selbständig: Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen
Ich erhielt die Auskunft, dass ich als Selbständiger mit Pensionskasse maximal 6566 Franken auf mein 3a-Konto einzahlen darf, also nicht mehr als Angestellte. Stimmt das?
Ja, falls Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.
Egal ob angestellt oder selbständig erwerbstätig –,
können Sie maximal 6566 Franken vom steuerbaren Einkommen
abziehen. Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind,
beträgt der Abzug höchstens 20 Prozent des
Erwerbseinkommens, maximal 32 832 Franken.