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konrad22 | 27.07.2010, 13:58

Kaufvertrag stark alkoholisiert rechtsgültig?

 

Hallo Zusammen

Weiss jemand genau wie das ist, wenn man stark alkoholisiert Kaufverträge abschliesst, sind die dann nicht gültig?

Hintergrund: Nach einem ziemlich feuchtfröhlichen Fest bin ich mit einigen Freunden noch weiter gezogen. Kann mich selber nicht mehr dran erinnern. Auf der Kreditkarte wurden an diesem Abend 4800.- abgebucht (nur Drinks, kein Sex!), offenbar in einem Nachtlokal in Zürich. Ich möchte wissen ob ich das rechtlich anfechten kann, da von Urteilsfähigkeit (Voraussetzung für Kaufvertrag) ja keine Rede sein kann.

Liebe Grüsse,
Konrad

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Antworten (4)

 
  • Inside | 20.08.2010, 13:07

    abend genossen

    Sobald die Unterlagen der Kreditkartenfirma da sind, würde ich
    ihre freunde mal um sich rufen und die Sachlage besprechen. ich meine,
    ALLE haben einen feuchtfröhlichen Abend gehabt und IHNEN in stich
    gelassen. Wahre freundschaft besteht darin, dass auch anschliessend in
    Schwierigkeiten geholfen wird. Wenn alle ein bisschen Zahlen, dann ist
    der Schmerz erträglicher
  • konrad22 | 04.08.2010, 12:59

    Beschwerde

    Danke für die Antworten. Habe natürlich bei der Kreditkarten
    Firma sofort eine Beschwerde deponiert... Die Freunde waren leider
    selber nicht mehr wirklich "urteilsfähig"...
  • Inside | 04.08.2010, 12:22

    innert frist

    Bei Amexco, Visa und Mastercard steht in der allgemeine
    geschäftsbedingungen, welche man akzeptiert behat beim
    Kartenanftrag, dass jegliche reklamation innerhalt einen bestimmten
    Frist bei der Kartenfirma zu deponieren ist. Haben Sie das so gemacht?
    Wenn nein, dann würde ich versuchen den Kundendienst der betr.
    karte anzurufen und Belege aufzufordern, damit sie rekonstruieren
    können, was passiert ist, eventuell mit Hilfe ihre (schönen)
    Freunde, die Ihnen dann auch im Stich gelassen haben an diesen Abend,
    denn normalerweise hilft man einander. Sie müssen nichts
    über den Zustand sagen des Abends, nur, dass Sie gerne
    nachforschen möchten, weshalb Betrag so hoch ist. Ist ein Versuch
    wert.
  • sunshine09 | 31.07.2010, 11:26

    Abgezockt....

    Da bist du scheinbar abgezockt worden, aber wenn du dagegen vorgehen
    willst, musst du beweisen können, dass du betrogen worden bist.
    Dass du alkoholisiert warst wird kaum etwas nützen denke ich. Als
    Kläger ist man immer beweispflichtig.