Geld + Versicherung

SternSternSternStern (5)Antworten lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

SportScheck | 21.07.2010, 19:50

Rechnung für nicht erhaltene Ware

 

Vor einigen Monaten habe ich bei dem Versandhaus SportScheck verschiedenste Waren bestellt. Einen Teil davon behalten und den Rest zurückgesandt. Soweit so gut. Jedoch begann der SportScheck kurze Zeit später Rechnungen zu stellen, für Ware die zurückgesandt wurde. Daraufhin habe ich mehrmals Kontakt per Mail und Telefon aufgenommen, jedoch ohne Erfolg. Nun wird mir mit der Betreibung gedroht. Kann mir jemand einen guten Rat geben, wie ich mich nun verhalten soll?

Lust für etwas zu bezahlen, was ich nicht behalten habe, habe ich nicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe

SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Antworten (5)

 
  • Inside | 04.08.2010, 12:31

    beweisen

    Wie fischbrot erwähnt hat, sie müssen beweisen, dass sie
    innert 14 tagen frist die ware mit lieferschein wieder an SS versandt
    haben und fragen am besten davon erst mal eine bestätigung, dass
    diese die ware erhalten haben. Schriftlich.

    Dann legen sie die rechnung und das was die erhalten haben mal
    nebeneinander und vergleichen ARTIKELNUMMERN. Falls dort jedoch einen
    fehler eingeschlichen ist, können sie alles rot markieren,
    einscannen, per mail wieder dokumentieren etc...

    Eine Androhung ist noch keine Betreibung, meistens sind diese
    Standardbriefe aus dem PC. Bei eine Betreibung können sie immer
    noch einspruch erheben. Also alles der reihe nach.

    Das mit Eigentum bleiben etc... ist einen standard AGB Satz betr.
    Eigentumsrechte. das ist normal
  • Fischbrot | 22.07.2010, 16:51

    Begründung

    In den AGB meint SS:
    "Bei SportScheck kaufen Sie auf Probe. Was Ihnen nicht
    gefällt, schicken Sie einfach mit der Schweizerischen Post innert
    14 Tagen zusammen mit dem Lieferschein an die SportScheck AG,
    Postfach, 8088 Zürich, zurück."

    ausserdem:
    "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum
    der SportScheck AG. Die Abgabe von Artikeln erfolgt nur in
    handelsüblichen Mengen."

    Somit ist die Ware nach retournierung ja wieder im besitz (aus welchem
    es nie herausgegangen ist da nie bezahlt) von SS und alle müssten
    happy sein?

    Gibt SS denn eine Begründung an, weshalb sie retournierte Artikel
    verrechnen möchte?



  • SportScheck | 22.07.2010, 16:45

    Nachtrag

    Dass Sie die Rücksendung erhalten haben bestreiten Sie nicht,
    jedoch rechnen Sie den viel teuren Artikel ab, welcher jedoch wie
    erwähnt zurückgesandt wurde. Alle Anderen Artikel wurden
    fristgerecht inkl. Versand etc. bezahlt
  • Fischbrot | 22.07.2010, 16:29

    Nachtrag

    als nachtrag: diese massnahmen dienen natürlich nur dazu zu
    beweisen, dass sie ihren pflichten nachgekommen sind und die ware
    wirklich ordnungsgemäss versandt haben. ansonsten sind die
    chancen wohl eher düster sofern ihnen SS nicht entgegen kommt
    (was sie ja offenbar nicht tun..)
  • Fischbrot | 22.07.2010, 16:27

    Track&Trace Nummer?

    Hallo,

    Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die Ware retourniert haben
    und diese offenbar nie bei SS angekommen ist?

    Falls dem so ist, haben sie nicht noch zufällig eine Postquittung
    von dieser Sendung? auf dieser ist eine Track&Trace nummer
    enthalten, mit welcher sie die Sendung verfolgen können. Sollte
    man IMMER aufbewahren :)

    ansonsten mal ein nachforschungsbegehren bei der post stellen, weiss
    aber nicht wie gross die chancen nach einigen monaten sind...

    grüsse
    f.