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kelly | 21.07.2010, 10:40

Verweigerung des Lernfahrausweises

 

Ich habe mich vor einigen Wochen für den Lernfahrausweis angemeldet. Nun habe ich einen Brief vom Strassenverkehrsamt erhalten, in dem steht, dass mir ab sofort und auf unbestimmte Zeit die Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises verweigert wird.
Die Begründung:
Es liege ein Polizei-Rapport aus dem Jahre 2006 vor, wonach ich zum dritten Mal im Besitz von Marihuana war.
Ich müsse mich daher einer fachärztlichen Begutachtung unterziehen, wobei abgeklärt werden müsse:
- ob eine Drogensucht vorliege und ich nicht aus eigener Kraft auf den Drogenkonsum verzichten könne,
- ob andere aus psychiatrischer Sicht die Fahreignung ausschliessende Störungen vorlägen.

Das Gutachten kostet 1100.- und muss selbst bezahlt werden.

In vier Jahren passiert viel - habe z.B. mit dem Kiffen aufgehört...
Das Ganze macht mich wütend, v. a. die vorurteilende Annahme irgendwelcher psychischer Störungen.
Ich meine, Leute werden betrunken/unter Drogeneinfluss direkt am Steuer erwischt und denen wird der Ausweis temporär entzogen, was überaus gerechtfertigt und nachvollziehbar ist. Dagegen leuchtet mir aber nicht ein, dass einem der Lernfahrausweis ohne ärztliches Gutachten verweigert wird, weil man vor Jahren mit Gras (und nicht mal beim Konsum selbst) erwischt wurde…???

Wie kann also der Besitz von Marihuana vier Jahre später zu einer Verweigerung des Lernausweises führen? Welche Regelungen/ Gesetze sind hier ausschlaggebend?

Kennt sich da jemand aus?/ Was ist Eure Meinung?

(Das Ganze macht mich auch deshalb stutzig, weil ein Kollege von mir ebenfalls vor einigen Jahren mit Marihuana erwischt worden war, ihm aber kürzlich der Lernfahrausweis problemlos erteilt wurde.)

Merci und en schöne Tag :)

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Antworten (1)

 
  • Cynthia | 21.07.2010, 17:37

    Ist dies Ihr erster Antrag ?

    Haben sie bereits einmal einen Lernfahrausweis beantragt ?

    Soll das Gutachten von einem bestimmten Amts-Arzt durchgeführt
    werden ?

    Leute über 70 Jahre müssen sich auch alle 2 Jahre
    ärztlich auf Fahrtüchtigkeit untersuchen lassen humm.

    Die Sommermonate sind wohl kein günstiger Moment für einen
    Antrag. Jedenfalls bestehen da wegen der Quota nur wenige die
    Fahrprüfung.