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Meine Kollegin schuldet mir Fr. 10000.- Ich habe einen Vertrag mit ihr Abgeschlossen wo beide unterschrieben haben. Sie ist Verheiratet in Gütertrennung. Sie ist nicht mehr erreichbar und ihr Mann weis nie wann sie Zuhause ist. Wie soll ich Vorgehen ? Muss ihr Mann bei eventuellem Privatkonkurs der Frau für Schulden Aufkommen? Soll ich mit der Betreibung anfangen? Vielleicht kann mir jemand helfen.
Antworten (1) |
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So viel ich weiß, kann der Mann bei Gütertrennung nicht
belangt werden. Das erhebt aber keinen Anspruch auf absolute
Richtigkeit.