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Jelisa | 09.09.2010, 04:09

Geld geerbet: Erhalte ich nun keine Stipendien mehr?

 

Ich bin Studentin, wohnhaft im Kanton Zürich, und erhalte seit zwei Jahren ein Stipendium. Mein bisheriges Vermögen beträgt momentan ca. 19'000 Fr. Nun erbe ich 30'000 Fr.
Im Stipendienrecht beträgt der Freibetrag für Vermögen 20'000 Franken. Ich befürchte daher, dass ich in Zukunft keine Stipendien mehr erhalten werde, da durch das Erbe mein Vermögen den Freibetrag überschreiten wird. Ich vermute, dass dieses Erbe als ganz normales Vermögen behandelt werden wird, da ich es ja in der Steuererklärung als Erbe zu deklarieren habe. Ich möchte das geerbte Geld aus dem Grund nicht für meine Lebenskosten verwenden, da ich es auch zur Unterstützung meiner mittellosen Mutter einsetzen möchte, die kein Geld geerbt hat und im Ausland lebt. Gibt es hier eine Möglichkeit, das Erbe für den Bezug von Stipendien vom Vermögen auszuschliessen?

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Antworten (1)

 
  • Inside | 09.09.2010, 13:56

    Schenkung

    Falls Sie das geld anwenden für Ihre Mutter, wäre eine
    Schenkung möglich. Dann wird ihr Vermögen geringer. Sie
    können das geld auf ein Sperrkonto platzieren, wenn sie es jetzt
    noch nicht verteilen wollen. Als hauptkontohalter ihre Mutter, sie als
    vollmacht, es braucht beide Unterschriften für freigabe. Hier der
    etwas kompliziertere Definition inkl. Quelleangabe:

    Die Schenkung im Sinne von Art. 239 OR ist der Vertrag, durch den sich
    der Schenkende verpflichtet, dem oder der Beschenkten ohne
    entsprechende Gegenleistung sofort oder künftig eine Leistung aus
    seinem eigenen Vermögen zu erbringen.

    Obwohl die Schenkung ein einseitig verpflichtender Vertrag ist, kann
    sie nur durch gegenseitige übereinstimmende
    Willenserklärungen begründet werden. Auf Seiten des
    Schenkers ist die Schenkungsabsicht (animus donandi)
    begriffswesentlich. Die Leistung liegt dabei in einem
    Vermögensvorteil für den Beschenkten. Ein synallagmatisches
    Vertragsverhältnis liegt bei der Schenkung aber nicht vor.

    http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-huguenin/orbt/schenkung/de/html/index.ht
    ml
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Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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